Urlaub auch bei Uno-Pizza

Die FAU Halle erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen Pizzaservice. Dort muss einem Fahrer, der noch vor kurzem vor die Tür gesetzt werden sollte, nun Urlaub gewährt werden.

Am 19.05.2020 bestätigte das Arbeitsgericht Halle den Urlaubsanspruch eines Pizzafahrers bei Uno-Pizza per Versäumnisurteil. Der Fahrer hatte mit Hilfe der FAU Halle eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil sein Arbeitgeber ihm den Urlaub nicht gewähren wollte. Weder der Chef, noch eine Vertretung erschienen vor Gericht. Zuvor musste er sich bereits gegen eine Kündigung wehren.

Weil seine Vaterschaft bevorstand, hatte der Fahrer bereits im März Urlaub beantragt und war unmittelbar darauf aus „betrieblichen“ Gründen gekündigt worden, mit der Begründung „es gäbe zu wenig Arbeit.“ Er wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigung und wurde in eine andere Filiale strafversetzt. Dann beantragte er erneut Urlaub. Dies wurde ihm erneut aus betrieblichen Gründen verwehrt, diemal weil man „zu wenig Personal“ hätte. Stattdessen wurde ihm von der Geschäftsleitung nahegelegt, selbst zu kündigen, wenn er für seine Familie da sein wolle.

Bezahlter Urlaub ist eine Selbstverständlichkeit und ein Recht, das allen Arbeiter_innen zusteht,“ so Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle: „dass es erst eines gerichtlichen Urteils bedarf, damit unser Kollege für seine Familie da sein kann, ist beschämend für Uno-Pizza. Für uns sieht es so aus, als ob das Unternehmen die Rechte seiner Angestellten bewusst unterläuft und unbequeme Beschäftigte loswerden will. Damit kommt es aber nicht durch.“

Wir wissen aus unseren bisherigen Erfahrungen, dass es Uno-Pizza mit seinen Pflichten gegenüber den Angestellten nicht so genau nimmt. Wir werden das Unternehmen auch in Zukunft daran erinnern“, versichert Alfred Metz.

Schon 2019 hatte die FAU Halle ausstehende Lohnforderungen für zwei ehemalige Fahrer erkämpft. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Basisgewerkschaft bessere Hygienebedingungen und Arbeitsschutz gefordert.

[ssba]