Sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland stellt sich selbst gern als Musterland der Demokratie dar. Aber diese Demokratie scheint nicht für die gewerkschaftlichen Rechte der ArbeiterInnen zu gelten. Ihnen wird durch Verbote die Freiheit zur Bildung von Gewerkschaften beschnitten. So wurde der FAU Berlin vom Landgericht Berlin gerichtlich untersagt, sich selbst "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu nennen. Dieses Verbot der eigenständigen Organisierung von Arbeitern und Arbeiterinnen ist ein Skandal! Wir werden nicht hinnehmen, dass Ihr Land die Rechte der ArbeiterInnen mit Füßen tritt. Wir werden nicht tatenlos zuschauen, wie die Bundesrepublik Deutschland gegen die ILO-Konventionen und die Menschenrechte verstößt. Wir werden die Öffentlichkeit über diesen skandalösen Vorfall in Kenntnis setzen und fordern die Bundesrepublik Deutschland auf, dieses Verbot in der 2. Instanz beim Kammergericht am 10. Juni rückgängig zu machen und die FAU Berlin nicht weiter mit Strafe zu bedrohen, wenn sie sich öffentlich als Gewerkschaft für die Interessen und Belange ihrer Mitglieder einsetzt. Mit freundlichen Grüßen, [name]