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Archiv - 12.01.10
von Zitat
Antrag auf Ordnungsgeld oder Haftstrafen
Wir zitieren an dieser Stelle aus dem Antrag vom 12. Januar 2010 auf Ordnungsgeld oder Haftstrafen, eingereicht beim Landgericht Berlin durch die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte (siehe hierzu auch die Pressemitteilung der FAU Berlin):
„In Sachen
Neue Babylon Berlin GmbH
gegen
Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin (FAU)
zeigen wir an, dass wir die Antragstellerin und Gläubigerin auch im Ordnungsmittelverfahren vertreten und beantragen,
wegen des Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung der Kammer vom 11. Dezember 2009 ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe und für den Fall, dass dieses nicht eingetrieben werden kann, Ordnungshaft, zu vollstrecken an den die Schuldnerin vertretenden Sekretären, festzusetzen.
Begründung:
Durch die am 11. Dezember 2009 erlassene einstweilige Verfügung hat die Kammer der Schuldnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel unter anderem untersagt, wörtlich und/oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen, bei der Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin (FAU) handele es sich um eine Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft.
Die einstweilige Verfügung wurde der Schuldnerin am 17. Dezember 2009 zugestellt.
Beweis: Kopie der Zustellungsurkunde [...]
Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung auf den Widerspruch der Schuldnerin am 5. Januar 2010 bestätigt.
Beweis: Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 5. Januar 2010 [...]
Aufgrund des Vollzugs der einstweiligen Verfügung hatte die Schuldnerin die Pflicht, die verbotenen Handlungen sofort einzustellen, insbesondere auch ihre Webseite zu ändern, auf der sie sich als Gewerkschaft bezeichnet. Die Schuldnerin ist dieser Verpflichtung nicht gefolgt, sondern setzt die verbotenen Handlungen unter Missachtung des gerichtlichen Verbotes ungerührt fort. So bezeichnet sie sich auf ihrer Webseite nach wie vor als Gewerkschaft. Auch hat sie bei einer Demonstration am 19. Dezember 2009 Flugzettel niederwerfen lassen, auf denen sie sich als Basisgewerkschaft bezeichnet.
Beweis: 1. Vorlage von aktuellen Auszügen der Homepage der Schuldnerin [...]
2. Flugzettel der Demonstration vom 19. Dezember 2009 [...]
Die fortgesetzten Verstöße gegen die gerichtliche Verfügung gebieten die Verhängung eines empfindlichen Ordnungsgeldes.“
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