Basisgewerkschaft? Ja!
Der »Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union« (FAU) Berlin wurde Anfang Januar 2010 durch das Landgericht Berlin verboten, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basis-Gewerkschaft“ zu bezeichnen. Dies war der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Versuchen des Kinobetreibers »Neue Babylon Berlin GmbH« juristisch gegen die stärkste und aktivste Gewerkschaft im Betrieb vorzugehen. Dieser Angriff kam einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die entscheiden, wie sie sich organisieren. Hätte dieser Beschluss Bestand gehabt, wäre das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung in der Bundesrepublik Deutschland.
Vor dem Kammergericht Berlin wurde das Verbot am 10. Juni 2010 aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.
Weitere Informationen:
- Blog von Beschäftigten des Kino Babylon Mitte
- Appell des „Solidaritätskomitees für Gewerkschaftsfreiheit“:
- Pressekontakt: Lars Röhm | faub5(a)fau.org | +49 (0)1577 8491072
- Spenden: FAU Berlin | Konto-Nr: 3703001711 | BLZ: 16050000
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse | Verwendungszweck: Spende
Ihr wollt auch auf die Liste der UnterstützerInnen? Kurze Mail an soli-faub(a)fau.org
| Artikel 1-15 von 37 |
News - 12.06.10Die müssen das aushaltenFAU Berlin darf sich wieder Gewerkschaft nennen Im großen Saal des Berliner Kammergerichts versammeln sich am Vormittag des 10.6. etwa 50 Zuschauer. Sie erwarten das Urteil zur Revision, die die FAU Berlin beantragt hatte, als ihr verboten worden war, sich Gewerkschaft zu nennen. Bereits nach 15 Minuten wird die Verhandlung geschlossen und das Urteil gesprochen: die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben, das de-facto-Verbot ist gekippt. Der Saal applaudiert.
|
Presseerklärung - 10.06.10FAU Berlin gewinnt Prozess um GewerkschaftsfreiheitBerlin, 10.6.2010Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen. |
News - 10.06.10„Babylon System“ – Der Film zum Arbeitskampf (Offizieller DVD-Rip, Internet-Stream)Bezugsquellen: o Torrent zum Herunterladen o DVD (gegen Spende bestellbar) o Stream (direkt übers Internet abspielbar) |
Rundreise - 09.06.10Der Konflikt im Berliner Kino Babylon Mitte und die Folgen (Update 20.6.)Im Januar 2009 geschah etwas, was in Deutschland leider noch viel zu selten passiert: Eine prekär beschäftigte Kino-Belegschaft beschloss sich gegen ihre miesen Arbeitsbedingungen und die willkürliche Behandlung durch ihre Chefs organisiert zur Wehr zu setzen.Nachdem der Versuch bei Ver.di Unterstützung zu finden scheiterte und die Zentralgewerkschaft der Belegschaft die kalte Schulter zeigte, schloss man sich der syndikalistischen Freien ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin an. Was folgte, war ein sich zuspitzender Konflikt zwischen der Betriebsgruppe der FAU Berlin und der Geschäftsführung des Kino Babylon-Mitte, die jedes noch so geringe Zugeständnis verweigerte. |
Aufruf - 09.06.10Verboten kämpferisch! (update! 09.06.2010)Aufruf zum Verbots-Prozess gegen die FAU Berlin am 10. Juni vor dem Kammergericht BerlinAm 10. Juni werden parallel in Erfurt und Berlin juristische Weichen für die Beschäftigten- und Gewerkschaftsrechte in Deutschland gestellt. Während vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt im „Emmely-Prozess“ darüber geurteilt wird, ob sich deutsche Chefs unbequemer MitarbeiterInnen unter dem Vorwand von Bagatellen entledigen können, wird im Kammergericht Berlin entschieden, ob sich kämpferische Basisgewerkschaften in Deutschland frei betätigen dürfen. Dort streitet die FAU Berlin für das Recht, sich als Gewerkschaft bezeichnen zu dürfen, so wie es ihrem Selbstverständnis entspricht. |
News - 28.05.10Unterstützung für den Kampf um Gewerkschaftsfreiheit (Stand 12.6.10)Am 10.6. geht der Prozess um die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland in die zweite Runde. Im Vorfeld des Prozesses finden an verschiedenen Orten Aktionen von Gewerkschaften und engagierten ArbeiterInnen statt. Bei diesem Prozess geht es nicht nur darum, ob die FAU Berlin sich Gewerkschaft nennen darf, sondern auch um die Grundlagen der Basisorganisierung in Deutschland.In diesem Artikel sammeln wir Aktionen gegen das de-facto-Gewerkschaftsverbot der FAU Berlin und in Solidarität mit dem Kampf von Beschäftigten des Kinos Babylon für bessere Arbeitsbedingungen und dafür sich so organisieren zu können, wie sie selbst es für richtig halten und nicht wie ihr Chef das will. |
News - 22.05.10Die Logik hinkt an allen Enden: Interview mit Lars Röhm zur Ordnungsstrafe gegen die FAU Berlin |
News - 08.05.10Nicht befriedet, nicht befreit – Begleitprogramm zur Linken KinonachtWenn die Berliner Linkspartei mit der Linken Kinonacht dem Babylon Mitte erneut den Anschein eines linken Kino gibt, wollen wir das nicht unkommentiert lassen und auf die tatsächliche Situation in dem halbkommunalen Filmtheater hinweisen. Die FAU-Betriebsgruppe des Kino Babylon Mitte lädt deshalb zu Musik, Filmen, Lesungen, Redebeiträgen und feiner Mai-Bowle. U.a. mit PunkrockMC, Andreas „Spider“ Krenzke und Harun Farocki. Kommt zahlreich, zeigt eure Solidarität mit den Beschäftigten! |
News - 08.05.10Soli-Demo für die FAU Berlin in DresdenAm Mittwoch, dem 5. Mai, fand im Rahmen der Libertären Tage in Dresden eine Soli-Demo für die FAU Berlin statt, die sich mit einem de-facto-Gewerkschaftsverbot konfrontiert sieht. An der Aktion beteiligten sich etwa 75 Leute. |
News - 01.05.10Ordnungsgeld zahlen – oder Haft für die Sekretäre der FAU BerlinNun ist es amtlich. Die FAU Berlin darf sich auch in ihrer Satzung nicht als Gewerkschaft bezeichnen. Mit der Begründung, sie habe dadurch gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen, wurden 200 Euro Ordnungsgeld – ersatzweise vier Tage Haft – verhängt. |
Veranstaltung - 22.04.10Wem gehört die Gewerkschaft?Do, 29. 04. 2010 um 19:00 im Robert-Havemann-Saal, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Strasse 4Auf dem Podium diskutieren VertreterInnen des Betriebsrats des Kino Babylon, der FAU Berlin (Holger Marcks) , des Komitees für gewerkschaftliche Freiheit (Willi Hayek), Mustafa Efe (Betriebsrat und IG-Metall-Vertrauensmann, Alternative Liste Marienfelde) und ver.di (tbc) über die Lage der Gewerkschaftsfreiheit und -vielfalt in Deutschland. |
Presseerklärung - 12.03.10„Rote Hilfe e.V.“ protestiert gegen De-facto-GewerkschaftsverbotPressemitteilung: De-facto-Gewerkschaftsverbot gegen die FAU Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino „Babylon“ verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des „Babylon“ für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert. |
Presseerklärung - 27.02.10Antrag auf Ordnungsgeld oder Haft abgewiesenIn diesen Tagen wurde der FAU Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin zugestellt, in dem der Antrag der Neuen Babylon Berlin GmbH auf Ordnungsgeld oder Haft an deren Sekretären wegen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen, abgewiesen wurde.Gleichzeitig wurde der FAU Berlin ein erneuter Antrag zugestellt, in dem die Babylon-Geschäftsführer Grossman und Hackel eine Erhöhung bzw. ein erneutes, „noch empfindlicheres Bußgeld“ beantragen, da die FAU Berlin das Wort „Gewerkschaft“ nicht aus ihrer Satzung getilgt habe. „Man mag uns verbieten wollen, wie wir uns öffentlich nennen – was schon skandalös genug ist. Uns unser Selbstverständnis in einem unserer internen Dokumente untersagen zu wollen, ist absurd“, kommentiert Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin, den Antrag. |
| weitere 15 » |





Im großen Saal des Berliner Kammergerichts versammeln sich am Vormittag des 10.6. etwa 50 Zuschauer. Sie erwarten das Urteil zur Revision, die die FAU Berlin beantragt hatte, als ihr verboten worden war, sich Gewerkschaft zu nennen. Bereits nach 15 Minuten wird die Verhandlung geschlossen und das Urteil gesprochen: die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben, das de-facto-Verbot ist gekippt. Der Saal applaudiert.


