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Archiv - 12.11.02 von Karl Roche in Der Syndikalist, Nr. 36, 16.08.1919

Betriebsräte und Syndikalismus

Die Arbeiterräte, aus der Revolution geboren, sollten ein Herrschaftsinstrument der werteschaffenden Arbeit sein.

Aber die Revolution hat nicht zur Beseitigung der Herrschaft des Kapitals geführt; die wirtschaftliche und politische Macht ist bei den Besitzenden geblieben.

Kapital und Staat können mit revolutionären Arbeiterräten nicht unterhandeln, denn jene sind Feinde der sozialistischen Arbeit.

Kapital und Staat lassen nur Arbeiterausschüsse zu, die jetzt Betriebsräte genannt werden.

Der Betriebsrat hat nicht Arbeiterinteressen allein zu vertreten, sondern Betriebsinteressen.

Und da die Betriebe Eigentum des Privat- oder Staatskapitals sind, müssen sich die Arbeiterinteressen den Interessen der Ausbeuter unterordnen. Daraus ergibt sich, dass der Betriebsrat für die Ausbeutung der Arbeiter eintreten und sie zum ruhigen Fortarbeiten als Lohnsklaven anhalten muß.

Die Betriebsräte sind daher nicht Herrschafts- sondern lediglich Verhandlungsinstrumente der Arbeiter.

Die sozialdemokratischen Arbeiter können sich an den Betriebsräten beteiligen, denn ihre Klassenkampfwaffen sind die des parlamentarischen und gewerkschaftlichen Unterhandelns.

Die syndikalistischen Arbeiter können sich an die Betriebsräten nicht beteiligen, denn sie wollen den Klassenkampf geführt wissen durch Entziehung oder Einschränkung der Arbeitsleistung.

Die syndikalistischen Kampfmittel sind mit den Aufgabe des Betriebsrates unverträglich.

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