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Achtung LeiharbeiterInnen mit CGZP Tarif!Tarifvertrag - 28.12.2009 von fauffm4
Das Internetforum chefduzen.de hat in Verbindung mit dem Büro von Günter Wallraff den Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Knaup mit Sitz in Bochum dafür gewinnen können, die LeiharbeiterInnen, die vom Tarifvertrag der CGZP betroffen sind oder waren, vor Gericht zu vertreten.
Falls der pseudo-Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen die Triffähigkeit aberkannt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden wir Sammelklagen für die LeiharbeiterInnen führen. Kein box_content vorhanden... |
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23.05.2012 - Quelle: http://www.fau.org/syndikate/leiharbeit/art_091228-170158 |