Ein paar rechtliche Tipps und Hinweise gegen unbezahlte Probearbeit

Das gesetzliche Recht bietet uns gewisse Möglichkeiten, auch individuell gegen unbezahlte Probearbeit vorzugehen. Dieser Weg ist jedoch für die meisten zu steinig, um ihn allein zu gehen: Langwierige aufreibende Verfahrensweisen, rechtliche Unkenntnisse, fehlende Erfahrungen, psychologischer Druck und evtl. Kosten stellen für viele eine zu große Bürde dar.

Nicht zuletzt wird dieser Angriff auf die Beschäftigungsverhältnisse auf breiter Front geführt und kann deshalb adäquat auch nur auf breiter Front beantwortet werden. Dennoch hier fünf Orientierungspunkte, für all diejenigen, die die Kraft haben, nicht jede Unverschämtheit hinzunehmen.

  1. Ein Probearbeitsverhältnis gibt es rechtlich gesehen nicht. Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde und ihr bereits gearbeitet habt (auch nur eine Schicht), habt ihr automatisch einen unbefristeten Standartarbeitsvertrag mit 4 Wochen Kündigungsfrist.

  2. Eine mündliche Kündigung ist nicht möglich. Der Chef muss euch 4 Wochen im Voraus schriftlich kündigen. Solange das nicht geschieht, seid ihr völlig normal angestellt.

  3. Ignoriert mündliche Aussagen und erklärt eure Arbeitsbereitschaft (am Besten mit Zeugen). Damit ist der Boss verpflichtet, euch Arbeit zur Verfügung zu stellen. Bei "Arbeit auf Abruf" (was auf die meisten zutrifft) sind das 10h pro Woche. Wird euch weniger oder sogar keine einzige Stunde angeboten, habt ihr dennoch ein Recht auf Bezahlung der restlichen Stunden.

  4. Schreibt nach einigen Wochen/Monaten (dabei immer wieder Arbeitsbereitschaft erklären!), dem Chef eine Mahnung mit Frist über die nicht gezahlten Stunden. (Wurdet ihr nie bezahlt, Tariflohn angeben!)

  5. Nach Verstreichen der Frist zum Arbeitsgericht gehen. Das geht auch ohne Anwalt. Dort ist man verpflichtet, euch bestmöglich zu beraten und die Klage in eurem Sinne zu formulieren.


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(Anm.: Diese Seite befindet sich zu großen Teilen noch im Aufbau. Die Materialien zu den jeweiligen Themen werden Stück für Stück ergänzt. Solltest du etwas wichtiges vermissen, so bitten wir dies zu entschuldigen.)

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