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Arbeit für einen feuchten Händedruck hat Konjunktur. Kampagne gegen unbezahlte Probearbeit geplant.
In Zeiten von Hartz IV, wachsender Flexibilisierung und Kosteneinsparung werden hart erkämpfte Arbeiternehmerrechte nur noch als Wachstumshemmnisse und unnötiger Ballast, von dem sich Unternehmen befreien müssen, angesehen.
Die Folgen sind uns allen bekannt: Abbau regulärer Beschäftigung, Lohnverfall, Aufweichung des Arbeitsrechts usw. Sie zeigen sich uns in Gestalt der Niedriglohnarbeit, prekärer Zeitarbeit oder auch des Ein-Euro-Arbeitszwanges.
Das Ende der Fahnenstange ist damit aber immer noch nicht erreicht. Denn neuerdings hat sich unter dem Deckmantel von Probearbeit oder Praktika auch die völlig unbezahlte Arbeit durchgesetzt.
Zwei Geschwister: Praktika und Probearbeit
Eine inzwischen relativ große Beachtung finden die Praktika. Sie dienen schon längst nicht mehr dazu, Erfahrungen in einem Beruf zu sammeln, sondern entsprechen oftmals regulären Tätigkeiten – nur eben ohne die gebührende Entlohnung.
Bei einem Praktikum bleibt es im seltensten Fall, die meisten Betroffenen absolvieren mehrere Praktika, bis ihnen irgendwann eine feste Anstellung angeboten wird. Immer diese Aussicht vor Augen, nehmen viele eine extrem niedrige Bezahlung hin, die eher ein symbolisches Gehalt darstellt. Da ist es nicht weit dahin, dass in Praktika gar nichts bezahlt wird – ein ebenso um sich greifendes Phänomen.
Von dieser Form der (fast) unbezahlten Arbeit sind oft AkademikerInnen betroffen, die nach ihrem Studium eine Anstellung suchen. Für viele Unternehmer stellen sie gut ausgebildete, aber dennoch kostenlose oder billige Arbeitskräfte dar. Gerade weil es sich um hoch qualifizierte – und nicht „irgendwelche“ – ArbeiterInnen handelt, werden unbezahlte Praktika inzwischen teilweise als Problem wahrgenommen. Zuletzt machte der Begriff „Generation Praktikum“ in diesem Zusammenhang die Runde.
Kaum Beachtung findet dagegen die unbezahlte Probearbeit, sozusagen eine Boomvariante der unbezahlten Arbeit. Sie breitet sich derzeit zunehmend aus und findet sich quasi in allen Bereichen. Ob Gastronomie, Handel, Gewerbe oder Bau, gerade bei Tätigkeiten, die keine oder kaum eine Einarbeitung benötigen, ist die unbezahlte Probearbeit mittlerweile zum Standard geworden.
Aber auch auf Tätigkeiten, für die spezielle Kenntnisse oder eine längere Ausbildung erforderlich sind, hat sich diese Form der Ausbeutung ausgebreitet im Zuge von Arbeitslosigkeit, Jobkonkurrenz und wirtschaftlich prekärer Lage. Angeheizt wird die Situation u.a. durch Zeitarbeitsfirmen, die auch qualifizierte Erwerbslose durch die Ausnutzung ihrer Lage in unbezahlte Probearbeit vermitteln.
Teilweise werden auch Unternehmen von der Arbeitsagentur mit kostenlosen „Probe“-ArbeiterInnen versorgt, die durch den auf ihnen lastenden Druck der Agentur gefügig gemacht werden. Nicht zuletzt sollen die ja beweisen, so heißt es oft, dass sie arbeitswillig seien.
Entwürdigung statt Entlohnung
In der Mehrzahl der Fälle dauert diese „Probearbeit“ nur ein paar Stunden oder wenige Tage. Allerdings kommt es auch vor, dass die Betroffenen mehrere Wochen lang arbeiten, nicht selten dabei eine volle Arbeitsleistung für die betreffende Stelle erbringend. Nach dem Ende der Probearbeit meldet sich einfach das Unternehmen oft nicht mehr bei den Probe-ArbeiterInnen.
Und auch im Falle einer offiziellen Ablehnung wird häufig kein Lohn für die geleistete Arbeit gezahlt, ja selbst bei einer Anstellung kommt es vor, dass die Probearbeit nicht rückwirkend vergütet wird. Viele Betroffene nehmen dies oder eine lächerlich geringe Vergütung hin; teils, weil sie denken, dies sei der Normalfall und das Recht des Arbeitgebers, sie auf diese Weise zu „testen“, teils, weil sie sich keine Illusionen darüber machen, dass in anderen Betrieben etwas oder mehr gezahlt wird. In jedem Falle, mit ihren Rechten in diesem Zusammenhang sind die wenigsten vertraut.
Und letztlich bleibt, auch wenn auf die unbezahlte Probearbeit die Anstellung folgt, das Schuften ohne Bezahlung immer noch entwürdigend. Was die Rechtmäßigkeit derartiger Praktiken angeht, machen sich Unternehmen bei alldem das Unwissen der betroffenen Personen zunutze. Denn was viele dabei nicht wissen, ist: Wo eine Arbeitsleistung vorliegt, muss ein entsprechender Lohn gezahlt werden.
Rechtlich ist diese Verfahrensweise nur solange zulässig, wie sie nicht angefochten wird.
Keine Frage der eigenen Bereitschaft
Die Regel ist, dass unbezahlte Arbeit ohne Protest erledigt wird. Häufig bleibt den Betroffenen auch keine Wahl, weil das in gewissen Branchen inzwischen üblich ist und sie auf die angebotene Stelle hoffen, die sie sich von einer erfolgreichen Probearbeit versprechen.
Insofern wird die unbezahlte Arbeit nicht etwa als gesellschaftliches Problem angesehen, sondern als ein individuelles, das hingenommen werden muss, zeitlich begrenzt ist und immerhin die Aussicht auf eine Stelle eröffnet.
Problematisch, und das muss mit aller Klarheit gesagt werden, ist das aber nicht nur für die Person, die ohne Entlohnung arbeitet, sondern für alle Lohnabhängigen. Wo unbezahlte Arbeit in Kauf genommen wird, werden reguläre Beschäftigungsverhältnisse zersetzt. Jede Person, die unbezahlt zur Probe arbeitet, schwächt die Position aller Lohnabhängigen, greifen Unternehmen doch selbstverständlich lieber auf Gratisarbeitskräfte zurück.
Dadurch wird die unbezahlte Arbeit immer mehr zur Regel und in Arbeitsabläufe integriert. Unternehmen und Einrichtungen arbeiten ganz bewusst daran, um ihren Gewinn durch sinkende Personalkosten zu steigern. Insofern ist die unbezahlte Probearbeit im Zusammenhang der neoliberalen Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen ein weiterer Angriff auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse.
Und immer wieder die Vereinzelung
Gerade dadurch, dass Betriebe bestimmte Stellen immer wieder mit Probearbeitern belegen – teilweise werden auf diese Weise sogar ganze „Belegschaften“ ausgetauscht –, nimmt die Vereinzelung der ArbeiterInnen immer mehr zu und es wird eine kollektive Herangehensweise an das Problem erschwert.
Doch nur eine kollektive und solidarische Herangehensweise versetzt uns in die Lage, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Die legalen Möglichkeiten sind zwar theoretisch vorhanden (siehe Kasten), allerdings ist auch der rechtliche Weg sehr steinig: Aufreibende bürokratische Prozesse, fehlende Erfahrungen, Kosten und nicht zuletzt die rechtliche Grauzone stellen schwere Hindernisse dar, die zu nehmen, sich nur wenige allein zutrauen.
Das Bildungssyndikat der FAU Berlin möchte an dieser Stelle ansetzen. Mit der Kampagne „Keine Arbeit ohne Lohn“, die sich gegen unbezahlte Probearbeit, Praktika und Lehraufträge richtet, soll der Vereinzelung durch immer kürzere und prekäre Arbeitsverhältnisse, mit der Ausbeutung und Nichtentlohnung erleichtert werden, Solidarität, gegenseitige Hilfe und Selbstorganisation entgegengesetzt werden.
Dafür ist eine umfassende Sensibilisierung für das Problem notwendig. Denn es handelt sich nicht um Einzelfälle oder persönliche, vorübergehende Notlagen, sondern um einen Angriff auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse allgemein, der gemeinsame Gegenwehr erfordert.
Es ist die Aufgabe einer klassenkämpferischen Gewerkschaft, die Organisierung und die Kämpfe gerade in den Bereichen voranzutreiben, wo die Arbeitermacht am geringsten ist. Denn auch heute gilt weiterhin: Wir sind nur so stark wie unser schwächstes Glied.
Bildungssyndikat Berlin
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(Anm.: Diese Seite befindet sich zu großen Teilen noch im Aufbau. Die Materialien zu den jeweiligen Themen werden Stück für Stück ergänzt. Solltest du etwas wichtiges vermissen, so bitten wir dies zu entschuldigen.)
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