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Eine Abmahnung für Brigitte - Solidaritätsschreiben notwendig!

News - 15.01.2009 von AE

Am 12. November 2008 war unsere Genossin Brigitte Gueugnon, nicht-verbeamtete Briefträgerin und CNT-Gewerkschaftsdelegierte, zu einem Personalgespräch vorgeladen. Begleitet von einem Kollegen der CNT-PTT betrat sie damit die Vorstufe eines Disziplinarverfahrens. Den gleichen Weg hatte Briefträger und CNT-Aktivist Serge Reynaud in Marseille nur wenige Monate zuvor nehmen müssen.

Der Kollegin drohte eine Sanktion zweiten Grades: die Suspendierung. Seitens des Unternehmens wird ihr vorgeworfen, am 24. September nicht alle Briefe ausgetragen und also ihre Pflichten vernachlässigt zu haben. Dabei sahen die Vorgesetzten geflissentlich darüber hinweg, dass dieser 24. September kein normaler Arbeitstag war, sondern mit einem Arbeitspensum von 200% aufwartete. Schließlich hatte am Vortag die überwältigende Mehrzahl der Beschäftigten gegen die Privatisierung des öffentlichen Unternehmens gestreikt.

Diesen Erklärungen gegenüber stellten sich die Vorgesetzten ebenso taub wie der Tatsache, dass bei der Beladung des Fahrzeugs Sicherheitsvorschriften zu beachten gilt. Anfang Dezember war das Verdikt gefällt: Eine Sanktion ersten Grades, das heißt eine aktenkundige Abmahnung. Selbstverständlich hat Brigitte diese Entscheidung unverzüglich angefochten.

Die Tatsache, dass La Poste auf die Ochsentour eines Disziplinarverfahrens - und damit eine schwerwiegendere Sanktion - verzichtet hat, stellt in den Augen der CNT-PTT einen Sieg der Solidarität dar. (Der Berg von Briefen und Faxen, die sich im Büro aufgetürmt hatten, war bei dem Personalgespräch nicht zu übersehen gewesen.) Dennoch stellt auch die nun gefällte Entscheidung eine weitere Attacke auf eine kämpferische Gewerkschaftsbewegung dar, indem sie das verbriefte Recht auf Streik weiter unterminiert.

Und auch für Brigitte ist die Angelegenheit noch nicht erledigt: Da sie nicht verbeamtet ist, sondern privatrechtlich angestellt ist, stellt die Abmahnung eine Vorstufe zur Kündigung dar. So schlimm muss es nicht kommen. Kann es aber! Ihr Vorgesetzter nimmt da kaum ein Blatt vor den Mund: Wenn Brigitte ihr Verhalten nicht ändere, "könnten wir uns gezwungen sehen, eine schwerere Sanktion auszusprechen."

Was meint der Manager mit "Verhalten"? Die wahren Ursachen dieses Manövers sind wohl die gewerkschaftliche Aktivität der Kollegin, ihr Einsatz gegen die Umsetzung des Management-Projekts "Briefträger der Zukunft" und ihr Engagement für den Erhalt der Post als öffentliche Dienstleistung. Nicht zuletzt Brigitte war es nämlich zu verdanken, dass die Streikbeteiligung am 23. September so hoch war.

Die CNT-PTT-Regionalföderation Rhône (CNT-PTT 69) ruft zu weiteren Protestschreiben auf, damit auch die Abmahnung zurückgezogen wird:

La Poste - DOT Courrier
M. le Directeur
10, Place Antonin Poncet
69267 Lyon cedex 02

Fax: 00.33.4.72.40.60.73

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22.05.2012 - Quelle: http://www.fau.org/soli/cnt-ptt/art_090126-194645