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Nächster Prozesstermin im Kampf für GewerkschaftsfreiheitAufruf - 28.01.2010 von Infoteam
16.2. | 10.30 Uhr | Saal 233 | Magdeburger Platz 1 | U1 Kurfürstenstrasse | U2, 3, 4 Nollendorfplatz
Die Begründung der Einstweiligen Verfügung, die FAU Berlin sei nicht tariffähig, betrachtet das Landgericht Berlin wiederum als Grundlage, der FAU die letzten Rechte als Gewerkschaft zu entziehen, also auch, sich als solche zu bezeichnen. Ein mehrfacher Skandal: zum einen auch deswegen, weil selbst nach deutschem Arbeitsgerichtgesetz Tariffähigkeitsfragen in ordentlichen Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen; zum anderen, weil noch nie in der BRD einer Arbeitnehmervereinigung in einem laufenden Arbeitskampf die Tariffähigkeit aberkannt wurde – und schon gar nicht auf Ansinnen des Arbeitgebers. Bosse und Richter geben sich somit die Hand und sorgen somit für ein de-facto-Gewerkschaftsverbot in Deutschland, das zudem jederzeit Haftstrafen für FAU-VertreterInnen zur Folge haben kann, falls sie es nur wagen sollten, das Wort „Gewerkschaft“ in den Mund zu nehmen. Kein box_content vorhanden... |
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22.05.2012 - Quelle: http://www.fau.org/soli/babylon/art_100128-131745 |