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Freie ArbeiterInnen Union Ortsgruppe Münster Gewerkschaft für alle Lohnabhängigen und Erwerbslosen |
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außerdem empfehlen wir die Zeitungen "Wildcat" und "Kosmoprolet" (gibt es auch im Don Qujote und im Infoladen).
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| Arbeitsagentur & Co.: Beistand, Diskussion, weiterführende Informationen | ||
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Das Sozialgesetzbuch 10 (SGB X) regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Behörden. Dort steht unter § 13. 4 folgendes: "Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht." Wir haben also ein verbrieftes Recht, zu zweit zu erscheinen, gegebenenfalls auch mit mehreren Personen. Damit hast du Zeuginnen bzw. Zeugen an deiner Seite. Der Beistand kann alleine durch seine oder ihre Anwesenheit eventuelle Willkürlichkeiten einschränken und bei juristischen Streitpunkten für dich aussagen. Wir bieten an, Dich bei deinen Besuchen auf der Arbeitsagentur zu begleiten. Wenn Du dieses Angebot wahrnehmen möchtest, wende dich an: faums4(a)fau.org, oder komm' vorbei. |
Als weitere Informationsquellen zum Thema Hartz IV, ALG II u.ä. empfehlen wir
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Aktualisiert: vor Jahren. |
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