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Freie ArbeiterInnen Union Münsterland Gewerkschaft für alle Lohnabhängigen und Erwerbslosen |
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... im Interkulturellen Zentrum Don Quijote, Scharnhorststraße 57, 48151 Münster!
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Die FAU ist eine bundesweite Föderation von Gewerkschaftsgruppen. Hauptzweck einer Gewerkschaft ist die Verbesserung der alltäglichen Arbeits- und Lebensbedingungen von Lohnabhängigen. Bei Gewerkschaft denkt man freilich gleich an den DGB, die FAU ist jedoch an wesentlichen Punkten anders: Sie hat keine bezahlten Funktionäre, beteiligt sich nicht an Betriebsratswahlen und alle Entschei- dungen werden von den betroffenen Mitgliedern vor Ort bzw. im Betrieb gefällt. Wir setzen darauf, dass ArbeiterInnen ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen anstatt weiter faule Kompromisse samt der zugehörigen Standortlogik zu schlucken. Die FAU versucht nicht, den Kapitalismus zu retten, und glaubt nicht, dass er je eine gerechte Wirtschaftsordnung sein kann. Ausbeutung und Krise sind vielmehr sein ureigenstes Wesen, daher ist unser langfristiges Ziel ihn zu überwinden. Der Weg dorthin führt jedoch über die konkreten Arbeitskämpfe, die hier, heute und weltweit zu führen sind. Hierzu braucht es starke Gewerkschaften. In Münster sind Branchenstrukturen in den Bereichen Callcenter und Druck im Aufbau, weitere Mitglieder sind in den Sektoren Bildung und Medien tätig. Notgedrungen beschäftigen wir uns auch mit dem Problem Hartz IV und ALGII. Der letztliche Ausweg aus dem kapitalistischen Desaster kann für uns nicht die Verstaatlichung sein, sondern nur die Vergesellschaftung der Wirtschaft "von unten", durch die Arbeitenden und nicht zuletzt durch die Gewerkschaften. In- teressierte sind herzlich eingeladen, bei unseren Treffen vorbeizukommen! |
Termin bei der Arbeitsagentur?
Das Sozialgesetzbuch 10 (SGB X) regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Behörden. Dort steht unter § 13. 4 folgendes: "Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht." Wir haben also ein verbrieftes Recht, zu zweit zu erscheinen, gegebenenfalls auch mit mehreren Personen. Damit hast du Zeuginnen bzw. Zeugen an deiner Seite. Der Beistand kann alleine durch seine oder ihre Anwesenheit eventuelle Willkürlichkeiten einschränken und bei juristischen Streitpunkten für dich aussagen. Wir bieten an, Dich bei deinen Besuchen auf der Arbeitsagentur zu begleiten. Wenn Du dieses Angebot wahrnehmen möchtest, wende dich an: faums4(a)fau.org, oder komm' vorbei. Als weitere Informationsquellen zum Thema Hartz IV, ALG II u.ä. empfehlen wir Labournet, die Arbeitslosenselbstorganisation ALSO (Oldenburg) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfeinitiativen |
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Aktualisiert: vor Jahren. |
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