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News - 12.02.07 von faumd5

Wohnräume wegen Hartz IV gesperrt

HartzIV und weitere Folgen:
Viele Arbeitslose sollen auf Zimmer in ihrer Wohnung verzichten.
Zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sollen Abstriche bei Qualität und Größe ihrer Wohnungen hinnehmen.
Die Wohnungsgesellschaften in Halle, Dessau und Magdeburg sperren nach Absprache mit der Agentur für Arbeit einzelne Räume oder legen dort zumindest die Heizung still. Betroffen sind Wohnungen, die laut Hartz IV zu groß sind.

Für die Mieter entfällt so der drohende Umzug jedoch sollen sie sich durch die Agentur für Arbeit erniedrigen lassen in dem ihnen einzelne Zimmer in ihrer eigenen Wohnung gesperrt werden, die Vermieter erhalten eine reduzierte Miete.

"Wir halten auf diese Weise den Leerstand unter Kontrolle", so Joachim Effertz, Sprecher der Halleschen Wohnungsgesellschaft.

So sollen die Kosten für HartzIV – Empfangende, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, minimiert werden. Die Agentur für Arbeit will somit die Kosten für Umzüge in kleinere Wohnungen, die ohnehin kaum vorhanden sind, einsparen. Da HartzIV - Empfangenden laut Gesetzgebung nur eine beschränkte Größe an Wohnraum zustehen soll.

Während betroffenen Hartz-IV-Mietern in Halle in der Regel die Heizung in einem Raum abgeschaltet wird, dieser aber weiter genutzt werden darf, wird in Dessau und Magdeburg der entsprechende Raum komplett gesperrt.

…Es gibt für die Betroffenen verschiedene Möglichkeiten

Einfach in die geräumten Räume wieder einzuziehen. Da noch ein Mietvertrag besteht und das Mietverhältnis nicht gekündigt ist, handelt es sich hier auch um keine Besetzung. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht bereits ein neuer Mietvertrag vereinbart wurde. Kommt das „Räumkommando“ der Wobau einfach nicht reinlassen, Kontakt zu Freunden, Erwerbsloseninitiativen aufnehmen um den Wohnraum zu schützen, allerdings ohne selbst handgreiflich zu werden. Durch Präsenz von Freunden und dem Behindern des „Räumkommandos“ wird es für die Handlanger der Arbeitsagentur eventuell schwierig oder unmöglich die Zwangsmaßnahme durchzuführen.

Möglich wären auch ein Anruf bei der Polizei und eine Anzeige gegen die „Räumer“ wegen Hausfriedensbruch. Da eine Räumung rechtlich unzulässig ist solange ein Mietverhältnis besteht. Möglich ist natürlich auch der Rechtsweg. Dazu einen kompetenten Rechtsanwalt ansprechen.
Ist dies nicht möglich, wenigstens Strafanzeige dort stellen, wo versucht wird, gegen den Willen die Räume zu betreten. Wehrt euch gegen die Schikanen von Arbeitsagentur und Wobau- Leuten. Es ist schlichtweg immer noch Eure Wohnung.

Informationen zu HartzIV-Gesetzen und Widerstand dagegen

labournet.de

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