News - 12.10.04
von asyl
‚Ich wäre der erste, der den Laden dichtmacht’
„Wir wollen’s wissen“, so stand es auf einer Einladung zum Informieren und Austauschen über Hartz IV und ALG II, die wir vergangene Woche auf der Montagsdemo verteilten. An besagtem Termin wurde auch die Frage gestellt, ob die Initiative des Arbeitslosensyndikats Köln, die Anträge gemeinsam am 6.12. abzugeben, aufgegriffen werden sollte.
Einerseits haben die Ämter eh schon genug Stress wie z.B. die Softwareeinführung, Hartz IV läßt sich damit nicht aufhalten, und die Aktion birgt natürlich Unwägbarkeiten – andererseits wäre es eine politische Demonstration und macht klar, dass auch die Erwerbslosen keine bloße Verschiebemasse sind, ziviler Ungehorsam als Ausdruck des Widerwillens, eine kollektive erste (d.h. weitere folgen?) Aktion der Betroffenen – immerhin in Leipzig 66.000.
Interne Arbeitsanweisungen geben jedenfalls an, dass im Januar „Abschlagszahlungen“ geleistet werden sollen, wenn die Anträge nicht bearbeitet werden können. (vgl. DA 165, S.8) Außerdem steht fest, dass man laut Gesetz leistungsberechtigt ist, sobald die Notlage dem Amt bekannt wird – es reiche letztlich auch ein formloser Antrag.
Wenn Anträge nicht vollständig abgegeben werden, gibt es Überbrückungsgeld – aber Vorsicht, dass Dir nichts gestrichen wird, wegen „mangelnder Mitwirkung“. Einig wurden wir uns nicht, außer im Folgenden: Wichtig ist, das Formular nur mit den nötigsten Informationen auszufüllen (Gib dem Datenmoloch Arbeitsagentur keine Informationen, die Dir dann Jahre später auf die Füße fallen können!) – Telefon und Email müssen beispielsweise nicht angegeben werden, sonst wird man noch zu kurzfristigen Terminen einbestellt. Prinzipiell gilt: so wenige Infos wie möglich rausrücken, und: alles schriftlich. (Du musst quasi funktionieren wie eine Behörde.) Datenschutzrechtlich unklare Punkte sind hier aufgelistet. Außerdem kann die unterstellte Haushaltgemeinschaft mit einer/m Lebensgefährti/en mit einem formlosen Zusatzblatt zurückgewiesen, verneint werden.
Alsbald aber kam der Pressesprecher der BfA Leipzig, Hermann Leistner, mit einem Begleiter, Herrn Zersch, reingeplatzt. Das fanden wir schon ein wenig strange! ... er habe ja nichts gegen die Aktion, er wolle auch nicht politisch argumentieren, aber wir würden damit doch Leute gefährden (indem sie kein Geld mehr kriegen), und wir sollten im Kopf behalten, dass die Amtsangestellten nicht unsere Feinde sind. Etwas verzagt, und typisch liberal gespalten in öffentliche und private Person, suchte er uns von seinem Goodwill zu überzeugen: „Ich wäre der Erste, der den Laden [die Arbeitsagentur] dicht macht.“ Aber er sei ja nur Organ, Hirn die Politik. Zersch meinte, (Achtung, Arbeitsteilung ... guter Bulle, böser Bulle) dass die Aktion wohl eher scheitere, und „Was [an Protesten] jetzt noch läuft, davon wird sich die Politik nicht beeindrucken lassen.“ Außerdem liege es im Ermessen der BfA, das Geld im Januar auszuzahlen, und dann werde man sich schon ansehen, wer wann den Antrag abgab – Willkür? Leistner wollte dann nicht drohen, werde in dem Falle dann aber gezwungen sein „Roß und Reiter [zu] benennen“, sprich: er will uns dann für Zahlungsausfälle verantwortlich machen. A. (FAU-L) erwiderte, dass „Roß“ die Agentur und „Reiter“ die Regierung sei, wir würden nur reagieren, das sei legitim und notwendig.
Nach einigem Hin und Her verdrückten sie sich dann – mit den Angestellten gingen auch zwei Frauen und einer der Betroffenen, der die BfAler kannte und wohl eingeladen hatte. Die fünf hielten vor der Tür noch ein kurzes Schwätzchen; während wir uns über die „Eingliederungsvereinbarung“ aufregten, einem Vertrag, in dem der „Fall-Manager“ alle, der/die Betroffene aber keine Rechte hat. Kommt man dem Vertrag nicht nach, gibt’s 30% Sperre, für Jugendliche gar 100% (bis zum 26. Geburtstag; Kindergeld wird nicht gesperrt). Aber es gibt noch Verhandlungsraum: ein „gewichtiger Grund“, etwa eine Umschulung etc., aber das muss eben individuell ausgehandelt werden – also, nicht alleine auf’s Amt gehen!
Wir diskutierten weiterhin über Nikolaus, Agenturschluss und Blockaden ... ein nächstes Treffen ist angesetzt, zwischenzeitlich wollen wir den juristischen Background erkunden.
PS: Tags darauf kam ein Journalist von mdr aktuell und wollte uns als Kontrapunkt zu Rogowski, Arbeitsagentur und Co haben – er unterstützte in seinem TV-Beitrag allerdings die Regierungspropaganda von der zeitigen Abgabe. So kamen wir für 15 Sek. als „Erwerbslosensyndikat Leipzig“ in der Glotze, klassisch vor schwarzroter Fahne...
Im Kasten dokumentieren wir ein Flugblatt, das auf der gestrigen Montagsdemo verteilt wurde.
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Anträge, Anwälte und Aktionen
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Tausende zukünftiger Bezieher des Arbeitslosengeldes 2 haben in jüngster Zeit persönliche Einladungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Das Behördenschreiben ist allerdings genau zu lesen! Fehlt die Rechtsfolgenbelehrung und soll es nur um den Antrag gehen, muss man den Termin nicht wahrnehmen. Ansonsten ist man aufgrund der „Mitwirkungspflicht“ gezwungen, im Amt aufzukreuzen … den Antrag muss man aber bis 3. Januar nicht abgeben. Wenn man dann im Büro steht und sie nur eines wollen – die Daten – dann gibt es allerlei Möglichkeiten: man habe noch ein paar offene Fragen; einige Belege würden noch fehlen; oder aber der Antrag liegt zwecks Prüfung noch bei meinem Anwalt – je nachdem, wie man dem/der SachbearbeiterIn (SB) gegenüber auftreten will. Ratsam ist es, als Zeugen eine Begleitung mitzunehmen, etwa falls der/die SB mit Sanktionen oder Verschleppung droht… Eine solche Drohung kündigen sie schon schriftlich an: „Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten wollen, oder zeitlich verschieben wollen, kann seitens der Agentur für Arbeit Leipzig möglicherweise eine rechtzeitige Auszahlung der zustehenden Leistungen ab Januar 2005 nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus werde ich Ihre Arbeitslosenhilfe einstellen, solange Sie Ihre Antragsunterlagen nicht eingereicht haben.“ (Vorladung der BA)… solche Maßnahmen haben keine rechtliche Grundlage und dienen allein der Einschüchterung! Sie geben im übrigen auch genügend Stoff für eine Klage wegen Nötigung etc. Wenn sich solch sinnlose Vorladungen häufen, ist davon auszugehen, dass die SB noch freie Ressourcen haben – also ruhig noch ein paar Einmalbeihilfen beantragen, dann erledigt sich das „Problem“!
„Mein Antrag liegt noch beim Anwalt“
Wer meint, der frühe Vogel kriegt zuerst den Wurm, mache sich klar oder frage noch mal beim „Fallmanager“ nach: die heute abgegebenen Anträge werden nicht etwa bearbeitet, sondern erstmal auf Halde gelegt, Schicht um Schicht. Denn die Software ist voraussichtlich erst Ende Oktober einsatzbereit – Ende September (LVZ, 29.9.) hatte es noch der 18. sein sollen, Ende August war der 4. Oktober geplant! Der Druck zur Abgabe, den die BA jetzt per Vorladung und über die Medien ausübt, dient der planmäßigen Umsetzung von Hartz IV – denn in den kommenden Tagen erst will die Regierung beraten, ob die Umsetzung nicht um drei Monate verschoben wird.
Zudem kann eine übereilte Antragsabgabe mehr schaden als nützen: Ändern sich Einkommens-, Vermögens- oder Wohnverhältnisse bis Anfang 2005, so ist jeder Antragsteller verpflichtet, der BA das unverzüglich mitzuteilen. Wird dies versäumt, bekommen die Betroffenen die starke Hand der Agentur zu spüren – von Kürzungen bis hin zu Betrugsanzeigen. Erfahrungen zahlreicher Erwerbsloseninitiativen zeigen, dass die BA anzweifelt, dass das aktenkundig gewordene Geld aufgebraucht wurde, und Betrug unterstellt, d.h. Sanktionen verhängt. Das ist umso gravierender, da die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ab 1.1.2005 gesetzlich abgeschafft wird!
Handlanger der Politik & ziviler Ungehorsam
Der Vorschlag des Arbeitslosensyndikats Köln, die Anträge am 6.12. gemeinsam abzugeben, wurde auch am vergangenen Dienstag kontrovers und keineswegs abschließend diskutiert. Einerseits haben die Ämter schon genug Stress, und die Aktion birgt natürlich Unwägbarkeiten auch für uns – andererseits wäre es eine politische Demonstration und macht klar, dass auch die Erwerbslosen keine bloße Verschiebemasse sind. Ziviler Ungehorsam als Ausdruck des Widerwillens, eine erste kollektive Aktion der Betroffenen, der weitere folgen könnten. Genau das scheint die BA mit den sinnlosen Vorladungen verhindern zu wollen – und das Muffensausen scheint groß zu sein, denn zu unserer Runde gesellte sich letzten Dienstag auch der Pressesprecher der BA Leipzig, Hermann Leistner!
Erst versuchte er, sich einzuschmeicheln, denn er habe ja nichts gegen die Aktion und „Ich wäre der Erste, der den Laden [die Arbeitsagentur] dicht macht.“ Aber die BA sei ja nur Organ der Politik und habe für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen – das ist der Kern der Panikmache, die auch von der LVZ getragen wird! In unserem Interesse ist es nicht, dass die Reform glatt durchgeht – und wenn die Regierung sich selbst ein Bein stellt (Software), wie können wir da abseits stehen? Stellen wir ihr das zweite!
Lassen wir uns nicht kirre machen, eine „verspätete Abgabe“ (BA-Chef Leipzig Meyer, LVZ, 6.10.) ist nicht die Abgabe im Dezember. Nicht wir schaden uns mit einer späten Abgabe, sondern die BA gerät in Zugzwang sobald ihr unsere Notlage bekannt wird – dazu reicht auch ein formloser Antrag. Es liegt nicht im Ermessen der Agentur, wann sie das Geld auszahlt. Nicht vergessen sollten wir, dass es auch Ziel des Antrags ist, Leute aus der Stütze zu drängen! Informiere Dich gut, was Du ausfüllen musst – nur das nötigste! (z.B. nicht Telefon/Email) – und was datenschutzrechtlich umstritten ist. Prinzipiell gilt: so wenige Infos wie möglich rausrücken, und: alles schriftlich.
Treffen „Erwerbslosensyndikat Leipzig“ Dienstag, 18 Uhr, Libelle (Kolonnadenstr. 19)
Tipps & Tricks austauschen ++ Aktionen vorbereiten & durchführen ++ MitstreiterInnen gewinnen Wir werden nochmals diskutieren, ob wir die Anträge bald abgeben oder bis Dezember warten...
Infos im Netz: Tacheles e.V., bundesweiter Selbsthilfeverein Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen Schulungen & Seminare zum Sozialrecht Forum von unten, mit vielen Tipps & Tricks Berliner Initiative
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