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News - 22.04.08 von fauh

Betriebsrat des Klinikum Wahrendorff tritt zurück

Geschäftsleitung verteilt sofort fristlose Kündigungen - KandidatInnen sammeln sich auf gegnerischen Listen

Hannover/Ilten, den 22.04.2008. Wie bereits angekündigt trat nun im Klinikum Wahrendorff, einer privatpsychiatrischen Klinik bei Hannover, der 13-köpfige Betriebsrat zurück. Bereits am 17. April wurde ein Wahlvorstand für die noch vor den Sommerferien angestrebte Neuwahl gebildet. Das Gremium hatte sich mehrheitlich zum Rücktritt entschlossen, um eine betriebsratslose Zeit zu verhindern. Vorausgegangen war ein überraschendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, dass die ursprüngliche Wahl von 2005 für ungültig erklärte.

Zwar liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor, doch wird vermutet, dass der Gerichtsentscheid sowohl aus der mangelnden Einbeziehung von Außenstellen des Unternehmens, aber auch aus dem Vorliegen fehlerhafter Wählerlisten, die auf die unzureichende Informationspolitik der Geschäftsleitung zurückzuführen sein könnten, resultiere. "Es haben so viele Mitarbeiter keine Unterlagen bekommen, dass die Wahl möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn alle abgestimmt hätten", so die Rechtsanwältin des Klinikums, Elisabeth Mysegades, gegenüber der HAZ(1). Einer Wiederholung der Wahlanfechtung wolle die vorerst kommissarisch weiter arbeitende Personalvertretung unter anderem dadurch vorbeugen, dass sie einen siebenköpfigen Wahlvorstand ernannte. Deren Mitglieder sollen diesmal an allen Standorten, auch in den Außenstellen, vertreten sein.

Ausgebotet

Die Geschäftsleitung, die in der Vergangenheit bereits 10 außerordentliche Kündigungen gegen amtierende Betriebsratsmitglieder ausgesprochen hatte, nutzte indes den kollektiven Rücktritt auf ihre Weise: Sofort nach der Abstimmung des Betriebsrats für den Rücktritt und noch ehe der Wahlvorstand bestellt werden konnte, wurde einem Betriebsratsmitglied eine unbegründete fristlose Kündigung in die Sitzung gereicht. Laut Hartmut Völger, bisheriger Betriebsratsvorsitzender und Mitglied des Wahlvorstands, ist der Betreffende damit zwar trotzdem wählbar, jedoch nicht wahlberechtigt. Das gleiche gilt für das Betriebsratsmitglied Buschemöhle, dem später die fristlose Kündigung zugestellt wurde. Beide Betriebsräte wurden bereits während der letzten Amtszeit außerordentlich gekündigt und sind vom Dienst suspendiert. Kündigungsschutzverfahren sind in beiden Fällen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig.

Aufgestellt

Beide Betriebsräte werden trotzdem auch bei der kommenden Wahl wieder auf der Gewerkschaftsliste kandidieren. Ebenfalls zur Wahl stellen werden sich der zur Zeit übergangsweise amtierende Betriebsratsvorsitzende Völger sowie seine Stellvertreteterin, Monika Pätzold. An KandidatInnen für die ver.di-Liste "Courage" wird es wohl nicht mangeln: Seit dem letzten Treffen der ver.di-Betriebsgruppe hat sich ihre Anzahl auf über 45 erhöht. Die hohe Zahl an BewerberInnen erklärte Völger gegenüber dem "Anzeiger Lehrte & Sehnde" damit, "'dass die Kollegen Flagge zeigen wollen'. Etlichen ginge es nicht unbedingt um ein Mandat, 'aber sie wollen sich zu uns bekennen'"(2).
Auch die geschäftleitungsnahe Liste "Dialog/Zukunft", deren Mitglieder den bisherigen Betriebsrat mit Dutzenden Verfahren überzogen hatten, wird in ähnlicher Besetzung neu antreten. Vermutlich wieder mit dabei: die Orts-Bürgermeisterin von Ilten, Gisela Neuse (SPD). Mit von der Partie ist auf jeden Fall Eva Wehner, schon im Dezember 2005 die Spitzenkandidatin dieser Liste. Ihren Angaben zufolge hätten sich schon mehrere Interessenten für die Liste gemeldet. Einige der früheren Mitstreiter seien dagegen nicht mehr im Boot, "'aber dafür kommen neue dazu'", so ihre Erklärung gegenüber dem "Anzeiger Lehrte & Sehnde". Drei ihrer ehemaligen Leute waren zuvor ins Gewerkschaftslager gewechselt(3).

Philipp von Rauch


Quellen:
(1)Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18.04.08
(2)Artikel im Anzeiger Lehrte & Sehnde, Beilage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, vom 22.04.08
(3)Artikel im Anzeiger Lehrte & Sehnde, Beilage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, vom 22.04.08

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