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News - 19.04.08 von fauh

Klinikum Wahrendorff GmbH: Betriebsratswahlen für ungültig erklärt

Betriebsrat ruft voraussichtlich zu Neuwahlen auf

Das Landesarbeitsgericht hat die Betriebsratswahl im privatpsychiatrischen Klinikum Wahrendorff in Sehnde-Ilten in zweiter Instanz für ungültig erklärt. Jetzt tritt der Betriebsrat vorzeitig zurück, um eine betriebsratslose Zeit zu verhindern.


Hannover/Ilten. Durch Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 27. März 2008 wird die Ende 2005 durchgeführte Betriebsratswahl in der Klinikum Wahrendorff GmbH nunmehr nach über zweijähriger Verhandlungsdauer für unwirksam erklärt. Kurz nach der Wahl hatten vier geschäftsleitungsfreundliche MitarbeiterInnen das Ergebnis rechtlich angefochten, die Geschäftsleitung schloss sich dieser Klage an. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet de facto, dass die Beschlüsse des zurzeit amtierenden Betriebsrats Gültigkeit behalten. Der Betriebsrat wird nun vorzeitig neu gewählt.

Im Wahlgang Ende 2005 entschieden sich bei der Betriebsratswahl etwa 70% der WählerInnen für die kämpferische Gewerkschaftsliste „Courage“. Die neu gewählte ver.di- Liste wurde von Beginn an mit Gerichtverfahren seitens der Geschäftsleitung und geschäftsleitungskonformer MitarbeiterInnen überschüttet. Bereits Ende 2006 musste sich der Betriebsrat aufgrund einer erfolgreichen Klage neu konstituieren. Nebenbei mussten die ver.di- BetriebsrätInnen mit 10 außerordentlichen Kündigungen und einem Ausschlussverfahren gegen drei ihrer Mitglieder leben.

Das jetzige LAG-Urteil ist Wasser auf die Mühlen der Geschäftsleitung, die sich in ihrer Blockadehaltung bestärkt fühlen dürfte. Die Klage, die nun erfolgreich war, basierte darauf, dass 20 potenzielle WählerInnen auf ganz unterschiedliche Weise an der Wahl gehindert gewesen sein könnten. Insgesamt gab es ca. 850 wahlberechtigte Beschäftigte in der Klinik. Bei einigen MitarbeiterInnen, die in Außenstellen arbeiten, wurde beanstandet, dass eine Wegstrecke von ca. 15 Kilometern (vom Arbeitsplatz zur Wahlurne) nicht zumutbar gewesen sein soll, obwohl es die Möglichkeit zur Briefwahl gegeben hätte. Bei etwa 10 Wahlberechtigten trat folgendes Problem auf: dem Wahlvorstand wurden von der Geschäftsleitung unvollständige Wählerverzeichnisse ausgehändigt. Diese wurden dann von der Geschäftsleitung trotz Aufforderung des damaligen Wahlvorstands nicht aktualisiert. Gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) betonte der Betriebsratsvorsitzende Hartmut Völger, dass sich die Entscheidung des Gerichts in keiner Weise gegen die inhaltliche Arbeit des Betriebsrats richte, sondern nur gegen die Verletzung von Vorschriften durch den Wahlvorstand(1).

Da eine Revision des Urteils vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) die Gefahr einer
betriebsratslosen Zeit in sich birgt, wird der Betriebsrat nun, bevor eine Begründung des LAGs vorliegt, voraussichtlich zurücktreten. Neuwahlen würden dann noch vor den Sommerferien angestrebt.

Von Moritz Stuermer

Anmerkungen
(1)Vgl.: Artikel von Thomas Böger im Anzeiger Lehrte & Sehnde, Beilage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 01.04.2008


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