News - 09.02.07
von fauh8
Klinikum-Leitung der Wahrendorff GmbH bloßgestellt
Ex-Personalchef erhebt schwere Vorwürfe gegen Geschäftsführer
Iten/Hannover. Im Verfahren um eine der sieben außerordentlichen Kündigungen gegen Bernard Buschemöhle, früherer Personalchef und gewähltes Betriebsratsmitglied im Klinikum Wahrendorff GmbH, sagte am 9.Februar vor dem Arbeitsgericht Hannover der ehemalige Personalchef der Klinik, Dietrich Eichholz, aus. Buschemöhle war 2005 zum Vorstand der Kommission für die Betriebsratswahlen und später als ordentliches Mitglied in den Betriebsrat gewählt worden. Seitdem wurde er mit sieben außerordentlichen Kündigungen und einem Ausschlussverfahren seitens der Geschäftsleitung und linientreuer MitarbeiterInnen überzogen.
Herr Eichholz hatte nach gut einem Jahr seinen Job als Personalchef gekündigt und sich von der Klinikleitung distanziert. Vor dem Arbeitsgericht schilderte er nun anschaulich, wie es zu der ersten außerordentlichen Kündigung gegen Buschemöhle gekommen war. Nach Angaben von Eichholz wurde er, nachdem sich Buschemöhle für den Wahlvorstand aufstellen ließ, damit beauftragt, nach Kündigungsgründen gegen den Wahlvorstand zu suchen. Nach Gesprächen mit den beiden Geschäftsleitern Alfred Jeske und Dr. Matthias Wilkening fertigte Eichholz einen entsprechenden Vermerk nachträglich und wahrheitswidrig an.
Wider besseren Wissens wurde darauf behauptet , Herr Buschemöhle habe gesagt, dass er sich an Dr. Wilkening "rächen" und es ihm "heimzahlen" wolle. Dieses wollte Eichholz dann zusammen mit der geschäftsleitungsfreundlichen Betriebsrätin Angelika Klettke vor Gericht aussagen. Durch den Austritt aus dem Klinikum, könne er nun wahrheitsgemäß aussagen, so Eichholz.
Der Kammervorsitzenden Becker-Wewstaedt genügten diese Aussagen, um der Öffentlichkeit die Aussage der eifrigen Betriebsrätin, die sich sogar schon als „Kronzeugin“ feiern ließ, zu ersparen. Dennoch wurde die Sitzung vertagt. Es stehe noch im Raum, dass Herr Buschemöhle Flugblätter der Gewerkschaft ver.di verteilt habe, in denen unter anderem zum Widerstand gegen „Wilke…Wilkür“ aufgerufen wurde. Auch hierin sieht der Anwalt der Geschäftsleitung bereits einen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Karla Schumann
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