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Kommentar - 12.01.07 von fauh8

Zur Ausgrenzung von Flüchtlingen im Gesundheitssystem

In den zyklisch losgetretenen Diskussionen um Reformen im Gesundheitssystem wird ein Bereich nach wie vor ausgeklammert, obwohl gerade dort dringender Handlungsbedarf besteht: die Versorgung von Flüchtlingen. Wo es um die immer stärkere Rationierung von Gesundheitsleistungen für wachsende Teile der Bevölkerung geht, haben die Menschen, die sich am unteren Ende der gesellschaftlichen Skala bewegen, die denkbar schlechtesten Bedingungen.

Rassistisch

Fakt ist, dass Flüchtlinge von der regulären Gesundheitsversorgung ausgeschlossen sind. Nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird AsylbewerberInnen und Flüchtlingen mit vorübergehender Duldung lediglich ein reduzierter Leistungsanspruch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen zugestanden. Zahnersatz ist davon so gut wie ausgenommen. Trotz der schon bestehenden starken Einschränkungen lehnen die Sozialträger eine Kostenübernahme, wie z.B. dringend notwendige Operationen oder Hilfsmittel wie Brillen und Prothesen, häufig ab. Dabei sind gerade MigrantInnen spezifischen, Gesundheitseinschränkenden Stressoren ausgesetzt, die v.a. durch die ihnen auferlegten Lebensbedingungen in Deutschland bestimmt werden. Der enorme psychische Druck, die massive Bewegungseinschränkung, das Auseinanderreißen unterstützend wirkender Strukturen, die damit einher gehende Isolierung, die Ausübung gesundheitsschädlicher Arbeiten, die mangelhafte Ernährung (Lebensmittelpakete/ Warengutscheine), das Leben auf engstem Raum, die Beraubung der Privatsphäre, der höhere Lärmpegel, die massive Einschränkung von Entscheidungsmöglichkeiten sowie die raumklimatischen Verhältnisse der Unterbringung sind nur einige Beispiele für die Bedingungen, unter denen MigrantInnen in Deutschland leben.
Häufig leiden MigrantInnen an posttraumatischen Belastungsstörungen, d.h. einer verzögerten Reaktion auf extreme Erlebnisse, die ihnen in ihren Herkunftsländern widerfahren sind, meist Gewalterfahrungen wie Folter oder Vergewaltigung. Zwar wird den niedergelassenen PsychotherapeutInnen eine Kostenübernahme der Behandlung zugesichert, die dafür notwendige Hinzuziehung eines/R DolmetscherIn allerdings nicht bezahlt. Eine Therapie wird durch eine derartige Praxis geradezu verhindert.

Papierlos- Rechtlos- Krank

Noch gravierender ist die Situation für die (geschätzt) rund eine Million Papierlosen(1), also in die Illegalität gedrängte MigrantInnen. Zu den bereits genannten gesundheitsschädigenden Faktoren kommen bei den Illegalisierten noch weitere hinzu: Sie müssen mit der ständigen Angst vor Entdeckung und Abschiebung leben. Aus diesem Grunde suchen sie nur in besonders gravierenden Fällen ärztliche Hilfe. Selbst bei schweren Erkrankungen vermeiden sie Praxen und Krankenhäuser, so lange es irgendwie geht. Die wenigsten von ihnen sind allerdings in der Lage, Arztrechnungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Die behandelnden ÄrztInnen bemühen sich demzufolge(2) oft beim Träger um eine Kostenübernahme. Dort wird dann schnell festgestellt, dass die Erkrankten nicht gemeldet sind. Die dortigen SachbearbeiterInnen wiederum melden die Papierlosen an die Ausländerbehörde. Die Flüchtlinge werden verhaftet und abgeschoben.
ÄrztInnen sind im Gegensatz zu den Sozialbehörden nach gültiger Rechtslage nicht dazu verpflichtet, Erkrankte der Ausländerbehörde zu melden, was viele nicht wissen. Deshalb müssen Papierlose, die eine Arztpraxis aufsuchen, befürchten, dass die ÄrztInnen bzw. das Personal (vielleicht aus Unkenntnis heraus) der Ausländerbehörde ihre Daten übermitteln und sie dann festgenommen werden. Auch für öffentliche Krankenhäuser gilt, dass ÄrztInnen, Pflegepersonal und Verwaltung nicht (!) der Übermittlungspflicht gemäß §76 Ausländergesetz (AuslG) unterliegen. Am häufigsten werden Dienstleistungen im Krankenhaus bei Arbeits- und Verkehrsunfällen oder Entbindungen in Anspruch genommen. Allerdings können sich ÄrztInnen, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus behandeln, nach §§ 92 und 92a AuslG strafbar machen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Im Einzelfall muss allerdings geprüft werden, ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt. Bisher sind derartige Strafverfolgungen von ÄrztInnen gänzlich unbekannt. Es wird vermutet, dass die medizinische Versorgung Illegalisierter von den Behörden stillschweigend geduldet wird(3).

Blick übern Tellerrand

Mittlerweile gibt es eine ganze Anzahl Medizinischer Beratungsstellen in größeren Städten, die es sich zur Aufgabe machen, MigrantInnen eine medizinische Grundversorgung zu sichern – unentgeltlich und ohne die Gefahr von Denunziation und Abschiebung. Sie helfen beispielsweise bei der Suche und Weitervermittlung an ÄrztInnen und mit DolmetscherInnen. Die Arbeit ist ehrenamtlich; die Sachkosten der Behandlungen werden über Spenden finanziert. Klar ist, dass derartige Initiativen momentan nicht ohne Selbstausbeutung engagierter Leute, die im Gesundheitswesen arbeiten, laufen.
Im westeuropäischen Vergleich wird dagegen deutlich, dass in einigen Staaten bereits eine niederschwellige Gesundheitsversorgung illegalisierter Menschen praktiziert wird. Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten Papierlose demnach in Großbritannien, Italien und Frankreich, eingeschränkt in Belgien (mit großen bürokratischen Hürden) und (abhängig von der regionalen Verwaltung) in Spanien. In Italien gibt es für MigrantInnen die Möglichkeit, anonym medizinische Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen. Das ganze wird über Registrierkarten realisiert; statt des Namens wird einfach eine Nummer eingesetzt.
In Frankreich ist seit Januar 2001 das “Aide médicale d’état” (AME) in Kraft, das Papierlosen einen Zugang zu öffentlichen Krankenhäusern und anderen medizinischen Hilfen sichert. Im Dezember 2003 ist diese Möglichkeit jedoch eingeschränkt worden: Papierlose haben keinen direkten Zugang mehr zum AME. Sie müssen jetzt nachweisen, dass sie sich mindestens drei Monate ununterbrochen in Frankreich aufhalten. Die Akutversorgung ist weiterhin kostenlos, doch müssen Menschen, die AME in Anspruch nehmen, eine Gebühr zahlen.
Eine staatliche Teilfinanzierung wurde in den Niederlanden mit dem sogenannten „Koppelingfond“, der ca, 5 Millionen Euro umfasst, geschaffen. Aus ihm können für die Versorgung entstandene Kosten geltend gemacht werden.

Ausblick

In Anbetracht der geschilderten Probleme stellt sich die Frage, wie es gelingt, aus einer (derzeit) defensiven Position heraus, eigene Forderungen zu formulieren und unsere Kräfte auch in den so genannten „Gesundheitsberufen“ zu mobilisieren, um diese offensiv durchzusetzen. Eine dieser Forderungen könnte beispielsweise lauten, allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen zu ermöglichen, auch wenn deren Umsetzung erst mal nur ein kleiner Schritt hin zu einer solidarischen Gesellschaftsordnung sein mag. Denn es geht nicht nur darum, Erscheinungen (z.B. Erkrankungen) zu behandeln oder zu beschreiben, sondern vor allem darum, deren Ursachen zu bekämpfen. Das setzt natürlich voraus, dass wir nach den Gründen fragen, die Menschen überhaupt dazu zwingen, in Armut zu leben oder vor unerträglichen Lebensbedingungen zu fliehen!

Nandor Pouget

Forderungen:

*Kostenlose und gesichert anonyme Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Notlagen, einschließlich MigrantInnen ohne Papiere,

*Sicherstellung von Erst- und Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe,

*Beratungsprogramme, frauenspezifische Sprechstunden, Kenntnisvermittlung über Zugangswege zum Gesundheitssystem, insbesondere für neuankommende Flüchtlinge,

*Vermittlung kultureller Unterschiede von Gesundheits- und Krankheitsverständnis in der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe; Etablierung interkultureller Therapieansätze, insbesondere in der Traumatherapie,

*Standardisierter Dolmetschereinsatz in der ambulanten und klinischen Therapie sowie sonstigen Gesundheitseinrichtungen, Finanzierung von Dolmetscherdiensten durch Forderung nach Änderung der entsprechenden Leistungsgesetze,

*Sicherstellung der freien Arztwahl, Abgabe der Entscheidungsgewalt von medizinischen Laien (SachbearbeiterInnen der Leistungsträger) über die Erforderlichkeit einer Behandlung an ÄrztInnen mit jeweils spezifischer Fachqualifikation,

*Unterstützung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, u.a.
-zur Ablehnung von Abschiebehilfe durch ÄrztInnen in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung von Reisefähigkeitsbescheinigungen unter Missachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse (z.B. Traumatisierungen),
-für ein uneingeschränktes Bleiberecht traumatisierter Flüchtlinge und Folteropfer,
-auf Änderung der Leistungsgesetze, um die umfassende Gesundheitsversorgung von AsylbewerberInnen und Papierlosen sicherzustellen,
-Entwicklung eines Fortbildungscurriculums zur Gutachtenerstellung bei psychisch traumatisierten Flüchtlingen ,
-gegen die so genannte „Beweismittelsicherung“ bei Drogendelikten durch ÄrztInnen mittels Verabreichung von Brechmitteln,

*Sicherstellung kulturspezifischer Ernährungsgewohnheiten durch Abschaffung der Sachleistungen zugunsten der Auszahlung von Bargeld,

*dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen statt in Sammelunterkünften,

*Zugang für psychisch traumatisierte Flüchtlinge in ausreichendem Maße zu Therapieplätzen mit spezieller Fachqualifikation.


Anmerkungen:
(1)Bei Papierlosen oder Illegalisierten handelt es sich um MigrantInnen ohne amtliche Aufenthaltsberechtigung.
(2)Wenn sie auf die Erstattung der Behandlungskosten bestehen.
(3)Gutachten des Juristen Ralf Fodor im Auftrag des Erzbistums Berlin, 2001.

Dieser Beitrag basiert auf zwei Artikeln, die ich für die FAU-Gewerkschaftszeitung „Direkte Aktion“ geschrieben habe. Vgl. „Arm dran. Ausgrenzung im Gesundheitsystem“ in: DA Nr.157, Mai/Juni 2003, S.3 sowie „Alle für alle. Eine Veranstaltung zu Migration und Gesundheit“ in: DA Nr.158, Juli/August 2003, S.4. Diese wurden zu diesem Zweck komplett überarbeitet, aktualisiert und erweitert.












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