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VW-Tochter WOB AG: Erneute Schlappe gegen LeiharbeiterNews - 23.01.2010 von fauh
Fünf LeiharbeiterInnen der WOB AG konnten vor dem Arbeitsgericht Hannover einen neuerlichen Sieg erringen. Erst im vergangenen Jahr hatten sie erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt.
Nun waren die zwei Frauen und drei Männer gegen die Entscheidung des VW-Tochterunternehmens vor Gericht gezogen, sie an Autovision, ein ebenfalls Konzerneigenes Leiharbeitsunternehmen, auszuleihen. Wie die hannoversche „Neue Presse“ berichtete, sollten sie dort, entgegen ihren Arbeitsverträgen, in anderen Bereichen tätig werden - für einen Bruttolohn von 7,51 Euro die Stunde! Als sie der Weisung widersprachen, reagierte die WOB AG mit Abmahnungen. Am 19. Januar einigten sich schließlich beide Seiten auf einen Vergleich. Kein box_content vorhanden... |
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21.05.2012 - Quelle: http://www.fau.org/ortsgruppen/hannover/art_100123-221918 |