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Nach dem Hungerstreik: Erfolge vor Gericht

Soli - 12.08.2009 von fauh3

Die LeiharbeiterInnen von VW-Nutzfahrzeuge, welche mit ihrem spektakulären Hungerstreik Anfang des Jahres auf sich aufmerksam gemacht hatten, haben vor Gericht erfolge erzielt.

Das Arbeitsgericht Hannover hat entschieden, dass bei der Weiterbeschäftigung die Streikenden gezielt nicht eingestellt wurden, was dem Maßregelgebot widersprochen habe.

VWN musste während des Prozesses nicht nur die Existenz einer "schwarzen Liste" offenbaren, sondern für alle Streikenden eine Weiterbeschäftigung bieten.

Dazu ein Artikel der hannoverschen Tageszeitung HAZ

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21.05.2012 - Quelle: http://www.fau.org/ortsgruppen/hannover/art_090812-085905