OG - 17.02.07
von fauh8
Satzung der Lokalföderation Hannover der FAU-IAA
I. Bestimmung und Sitz
1. Die Lokalföderation der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU-IAA) im Wirtschaftsraum Hannover und Umland - im folgenden Lokalföderation Hannover genannt - ist eine klassenkämpferische Gewerkschaftsförderation im Sinne der Prinzipienerklärung und des Organisationsstatuts der FAU-IAA in der jeweils gültigen Fassung.
2. Sie wahrt und fördert die Arbeits-, Lebens- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder.
3. Die Lokalföderation Hannover hat ihren Sitz in der Kornstrasse 28-30 in 30167 Hannover.
II. Gliederung
1. Die Lokalföderation Hannover ist die freie Vereinigung der anarchosyndikalistischen Branchengewerkschaften - im folgenden Syndikate genannt - im Wirtschaftsraum Hannover und Umland.
2. Die Syndikate der Lokalföderation Hannover sind:
- das Allgemeine Syndikat (AS),
- die Gewerkschaft Gesundheitsberufe (GGB),
- das Tiermedizinische Syndikat (TMS).
3.Zuständigkeitsbereiche:
Das Allgemeine Syndikat organisiert alle Mitglieder der Branchen, in denen noch kein Branchensyndikat besteht. Aus dem Allgemeinen Syndikat heraus werden neue Branchensyndikate gebildet.
Die Gewerkschaft Gesundheit organisiert alle Mitglieder, die in der Branche Gesundheit tätig sind.
Das Tiermedizinische Syndikat organisiert alle Mitglieder, die in der Branche Tiermedizin arbeiten.
4. Die Vollversammlung der Mitglieder ist das Beschlussfassende Organ der Lokalföderation Hannover. Die Vollversammlungen der Mitglieder der jeweiligen Syndikate sind die Beschlussfassenden Organe der einzelnen Syndikate. Mitglieder, die für Aufgaben innerhalb und außerhalb der Lokalföderation Hannover delegiert werden, sind grundsätzlich mit einem imperativen, rotierenden Mandat ausgestattet. Mitglieder, die von ihren jeweiligen Syndikaten mit Aufgaben betraut werden, sind grundsätzlich an die Weisungen des Syndikats gebunden. Sie haften ausschließlich mit dem Vermögen ihres jeweiligen Syndikats.
5. Jedes Syndikat kann sich eine eigene Satzung geben, die dieser Satzung jedoch nicht widersprechen darf.
III. Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme von Mitgliedern liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Syndikats. Die Mitgliedschaft in einem Syndikat bedeutet die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Lokalföderation Hannover.
2. Die Einzelmitgliedschaft von Personen in der Lokalföderation Hannover ist grundsätzlich nicht möglich.
3. Die Aufnahme von Syndikaten erfolgt durch die Vollversammlung der Lokalföderation Hannover. Sie gelten als aufgenommen, wenn 75% der Syndikate die Aufnahme unterstützen. Ihre Nennung in dieser Satzung (Art. II, Abs. 2) erfolgt nach den Bestimmungen zur Satzungsänderung (Art. VII).
4. Der Austritt von Mitgliedern aus einem Syndikat sowie der Austritt von Syndikaten aus der Lokalföderation Hannover ist jederzeit möglich.
5. Die Mitgliedschaft in der Lokalföderation Hannover ist an die Anerkennung der Prinzipienerklärung, der Statuten und Beschlüsse der FAU-IAA gebunden.
6. Der Ausschluss von Mitgliedern liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Syndikats. Der Ausschluss aus einem Syndikat bedeutet den gleichzeitigen Ausschluss aus der Lokalföderation Hannover.
8. Der Ausschluss von Syndikaten erfolgt durch die Vollversammlung der Lokalföderation Hannover. Sie gelten als ausgeschlossen, wenn 75% der Syndikate den Ausschluss unterstützen. Ausnahme: Sollten lediglich bis zu drei Syndikate bestehen, erfolgt der Ausschluss eines Syndikats, wenn 75% der stimmberechtigten Mitglieder der LF Hannover zustimmen. Ihre Streichung aus dieser Satzung (Art. II, Abs. 2) erfolgt nach den Bestimmungen zur Satzungsänderung (Art. VII).
9. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Lokalföderation Hannover durch Austritt oder Ausschluss bedeutet den Verlust sämtlicher Ansprüche (Geld- und Sachwerte) an die Lokalföderation Hannover.
IV. Beiträge
1. Mitglieder der Lokalföderation Hannover sind beitragspflichtig.
Ausgenommen von jeder Beitragspflicht sind grundsätzlich Mitglieder, die sich in Gefangenschaft befinden. Weitere Ausnahmen sind auf begründeten Antrag an die Lokalföderation Hannover möglich. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von dem Beschlussfassenden Organ der Lokalföderation Hannover (Artikel II, Abs. 4) festgelegt.
2. Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich an die Lokalföderation Hannover zu entrichten. Diese führt für jedes Mitglied den FAU-Beitrag an die Geschäftskommission der FAU-IAA ab.
3. Die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte ist an die regelmäßige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge gebunden. Mitglieder, die mehr als drei Monate mit ihren Beiträgen in Verzug sind, gelten als ruhende Mitglieder und verlieren somit ihre satzungsgemäßen Rechte, bis sie ihre ausstehenden Beiträge beglichen haben. Durch vollständige Nachzahlung der rückständigen Beiträge ist die ruhende Mitgliedschaft aufgehoben. Bei mehr als halbjährigem Zahlungsrückstand ohne vereinbarte Stundung gelten Mitglieder als ausgetreten.
V. Urabstimmung
1. Eine Urabstimmung ist durchzuführen, wenn sie von einem Syndikat oder 25 % der Mitglieder der Lokalföderation Hannover gefordert wird. Dazu ist eine Vollversammlung der Lokalföderation Hannover einzuberufen.
2. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn in der Urabstimmung 75% der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder der Lokalföderation Hannover zustimmen. Mitglieder, denen es nicht möglich ist, an dieser Vollversammlung teilzunehmen, können ihre Entscheidungen auch schriftlich mitteilen. Diese müssen der Vollversammlung vor Beginn vorliegen.
VI. Organ und Vermögen
1. Die Seiten der FAU Hannover auf der öffentlichen Webseiten-Präsenz www.fau.org/ortsgruppen/hannover und www.fau.org/syndikate/tm sind Organe der Lokalföderation Hannover. Die inhaltliche Betreuung der Seiten auf der Webseite wird durch gewählte Redakteure oder Redakteurinnen durchgeführt.
2. Die Lokalföderation Hannover ist Eigentümerin des Vermögens. Dieses umfasst den Bücher- und Materialienbestand sowie den Kassenbestand der Lokalföderation Hannover.
3. Die Auflösung der Lokalföderation Hannover bedeutet die Übertragung ihres Vermögens an das vor Ort bestehende Syndikat als Nachfolgeorganisation der Lokalföderation Hannover. Im Falle des Nichtbestehens eines FAU-Syndikats in Hannover und Umland oder dessen Auflösung ist das Vermögen der Geschäftskommission der FAU-IAA zu übertragen.
VII. Satzungsänderung
1. Zur Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von 75% der stimmberechtigten Mitglieder der Lokalföderation Hannover erforderlich.
2. Die Vorschläge zur Änderung dieser Satzung sind der Vollversammlung der Lokalföderation Hannover mindestens vier Wochen vorher schriftlich vorzustellen. Mitglieder, denen es nicht möglich ist, an dieser Vollversammlung teilzunehmen, können ihre Entscheidung auch schriftlich mitteilen. Diese müssen der Vollversammlung vor Beginn vorliegen.
VIII. Gültigkeit
1. Diese Satzung sowie jede Änderung dieser Satzung tritt mit dem Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
2. Diese Satzung wurde am 13.02.2007 beschlossen, am 05.06.2007 ergänzt und am 09.10.2007 geändert.
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