drucken     Fenster schließen

Die „Junge Freiheit“ Antisemitismus und Christentum

News - 08.02.2009 von FAU-Duisburg

01.03.09//Einlass 17 Uhr 30 // Beginn 18 Uhr //T5 // Marientorstr. 4-8 // 47051 Duisburg
Religiöser Antisemitismus und Fundamentalismus wird immer häufiger ausschließlich im Zusammenhang mit dem politischen Islam gedacht. Christliche Gemeinschaften bleiben von dieser Kritik meist ausgeschlossen. Auch das Verhältnis der extremen Rechten zu christlichen Kirchen ist weitestgehend unerforscht. Stattdessen wird immer wieder unterstellt, dass der Nationalsozialismus ‚gottlos’ gewesen sei, ebenso wie die aktuelle extreme Rechte durchgängig heidnisch argumentiere.
In der Jungen Freiheit aber, einer der wichtigsten Wochenzeitungen der „neuen Rechten“, zeichnet sich sowohl Antijudaismus, wie auch ein starker christlicher Bezug ab. Eine „Holocaustreligion“, so ist da beispielsweise zu lesen, habe sich als neue Religion, als säkulare Religion etabliert, die nicht nur das Projekt der Nation, sondern auch das Christentum gefährde.
Ob bei der Ablehnung des Buches „Die katholische Kirche und der Holocaust“ von Daniel Jonah Goldhagen, bei der Verteidigung der Rede Martin Hohmanns zum deutschen Nationalfeiertag, ob bei der Diskussion um
Mel Gibsons Film „Die Passion Christi“ oder bei der Berichterstattung über die die Shoa relativierenden Äußerungen deutscher Bischöfe während ihres Besuchs in Jad Vashem – in ihrer „Feind“bestimmung zeigen traditionalistische KatholikInnen, Teile der Evangelikalen Bewegung und völkische NationalistInnen deutliche Parallelen auf.

Die Referentin untersuchte diese Zusammenhänge und stellt ihre Ergebnisse am 1.3.2009 im T5 vor und zur Diskussion.
### Aus aktuellem Anlass wird die Referentin auch auf Debatte um Papst Ratzinger und die Piusbruderschaft eingehen###

###Achtung###

Mitglieder extrem rechter Parteien oder Organisationen, sowie Personen, die der rechten Szene angehören oder mit ihr sympathisieren, an rechten Veranstaltungen teilgenommen haben oder durch rassistische/antisemitische Wortbeiträge aufgefallen sind und Veranstaltungen gestört haben, sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Teilnehmende, welche die Veranstaltung gröblich stören, von der Veranstaltung auszuschließen.


Kein box_content vorhanden...


21.05.2012 - Quelle: http://www.fau.org/ortsgruppen/duisburg/art_090208-224812