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Kleine Einführung ins individuelle Arbeitsrecht

News - 06.11.2007 von faudd4

Viele Lohnabhängige kennen Gewerkschaften nur noch aus den Nachrichten und, möchte man hinzufügen, das ist auch besser so. Überall dort, wo sich in Betrieben kein Betriebsrat mehr installieren und ein Tarifvertrag abschliessen lässt, da wo man sich nicht über das Mitbestimmungsgesetz in einen Aufsichtsrat wählen lassen kann; genau dort sind die auf Standort und Sozialpartnerschaft gebürsteten sogenannten Arbeitnehmerorganisationen kaum bzw. gar nicht vertreten. Dabei entgeht ihnen hier, in ihren Worten gesprochen, „ein Markt mit Zukunft“:

Nach Statistiken des DGB breitet sich 2007 das Prekariat weiter aus: verglichen mit 2003 gibt es doppelt so viele (650 000) Zeitarbeiter; fast jeder fünfte Erwerbstätige ist Minijobber; 600 000 sind Ein-Euro-Jobber; 440 000 Vollzeittätige auf Hartz IV angewiesen.
Auch diese Lohnabhängigen haben Rechte. Mindeststandards, die eingehalten werden müssen und in diversen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Allzuoft sind selbst diese minimalen Anforderungen an das Verhalten von Arbeitgebern, resp. Kapitalisten Gegenstand von Klagen vor dem Arbeitsgericht.

Soweit muss es nicht kommen. Zuerst ist es wichtig, die grundlegenden Bestimmungen in der Gesetzgebung zu kennen, dann, sich Gedanken zu machen, wie man diese abseits von Arbeitsgerichten und Stellvertreterpolitik einfordern kann.

Am 11.11.2007, 14:00 lädt die FAU Dresden ein, zu einer kleinen Einführung in das individuelle Arbeitsrecht. Es wird um Dinge gehen, die bei Gründung eines Arbeitsverhältnisses, währenddessen und bei seiner Aufhebung zu beachten sind.
Wir wollen darüber hinaus Möglichkeiten besprechen, wie man Konflikte kollektiv und direkt angehen kann und ob sich ein solches Konzept mit dem Konzept von Gewerkschaft verbinden und verwirklichen lässt.

FAU Dresden





01.12.2008 - http://www.fau.org/ortsgruppen/dresden/art_071106-165424