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News - 10.12.09 von faubs1

Arbeitskampf der LeiharbeiterInnen bei VW Stöcken wird auf arbeitsgerichtlicher Ebene weitergeführt

Am 5.11. waren vor dem Arbeitsgericht Hannover Güteverhandlungen mit den 12 Leiharbeitern der Wolfsburg-AG, die im Frühjahr vor VW-Nutzfahrzeuge (VWN) in Hannover Stöcken u.a. mit einen Hungerstreik gegen ihre Entlassung zum 31. März protestiert haben.

Vorhergehende Prozesse auf Weiterbeschäftigung bei der WOB-AG im August diesen Jahres hatten sie gewonnen. Die Weiterbeschäftigung war aber auf 6 Monate befristet und ist damit im September abgelaufen.

Die WOB-AG hat die Weiterbeschäftigung aber nicht konkret umgesetzt und auch den Lohn nicht bezahlt. Das begründete die von Volkswagen und Stadt gegründete Leiharbeitsfirma mit angeblich ungeklärten Nebeneinkünften.

Dieses Thema behandelte der Prozess im November, bei dem die ArbeiterInnen erklärten, keine Nebeneinkünfte außer dem Arbeitslosengeld I erhalten zu haben. Mit Ausnahme eines Arbeiters, der mittlerweile einen Job in einer Tankstelle hat. Das Ergebnis des Prozesses war eine Einigung, wonach die ArbeiterInnen ihren Lohn mit der nächsten Abrechnungsperiode (ca. 15.000 € brutto abzüglich des erhaltenen Arbeitslosengeldes bzw. der Nebeneinkünfte) bekommen sollen.
Des Weiteren wurde ihnen Prozeßkostenbeihilfe für die bisherigen Prozesse gewährt.

Mit der 6-monatigen Weiterbeschäftigung kommen die ArbeiterInnen über die zweijährige Beschäftigung bei der WOB-AG und damit in den Bereich der Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse, also einer Festeinstellung. Da im August versäumt wurde, gegen das damalige Urteil rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen, um die Entfristung in dem Verfahren im November mit zu verhandeln, gibt es jetzt neue Verfahren, wofür allerdings keine Prozeßkostenbeihilfe erstattet wird. Ein erster Termin dazu im Dezember fiel aufgrund mangelnder Beweismittel aus. Als Beweismittel sollten schon entfristete LeiharbeiterInnen dienen. Das bedeutet, die Betroffen sind darauf angewiesen, dass sich Kollegen melden, die zu den über den Hungerstreik Weiterbeschäftigten und mittlerweile Fest-eingestellten gehören. Das stellt sich leider problematisch dar, bislang gab es keine Kontakte.

Die Weiterbeschäftigung von 138 der ursprünglich 213 entlassenen LeiharbeiterInnen ist einerseits zwar ein Erfolg des Streiks, hat aber auch zur Isolierung der Aktivisten geführt.

Sie sind nun auf Solidarität ihrer ehemaligen KollegInnen sowie der Öffentlichkeit angewiesen, um die Entfristung vor Gericht zu erkämpfen. Die Verhandlungen finden einzeln statt, da individuelle Situationen eine Rolle spielen. Deshalb ist es umso wichtiger die Betroffenen zu unterstützen und ihnen Mut und Rückhalt für die Prozesse zu geben.

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