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Presseerklärung - 15.07.08 von faub51

Arbeitnehmer gewinnt Arbeitsgerichtsprozess gegen „Neue Babylon Berlin GmbH“

Pressemitteilung 15. Juli 2008

* Gerichtsentscheid spricht entlassenem Arbeitnehmer Recht auf zwei Monatsgehälter zu

Heute entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass die „Neue Babylon Berlin GmbH“ verpflichtet ist dem ehemaligen und zu unrecht fristlos gekündigten Mitarbeiter Jason Kirkpatrick rückwirkend zwei Monatsgehälter auszuzahlen.

Erst im Gerichtsverfahren selbst benannte die „Neue Babylon Berlin GmbH“ den offiziellen Grund für die fristlose Kündigung im Mai 2008. In der schriftlichen Kündigung zuvor war kein Grund angegeben worden. Sowohl für die Verteidigung als auch die Richterin überraschend wurde nun im Verfahren als Anlass ein offener Brief von Kirkpatrick an das Management und die Belegschaft des Kinos Babylon Mitte benannt, durch welchen das Betriebsklima des Kinos gestört worden sei. In dem offenen Brief hatte Kirkpatrick zum einen die Nichtverlängerung seines Arbeitsvertrages kritisiert, aber auch Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gemacht.

Die Richterin wies diesen Grund für eine fristlose Kündigung als unzulässig zurück und verpflichtete die „Neue Babylon Berlin GmbH“ zur Zahlung von zwei weiteren Monatsgehältern.
Anscheinend ist es nicht das erste Mal, dass das Kino „Neue Babylon Berlin GmbH“ seine Mitarbeiter unfair behandelt. „Je öfter ich über meinen Fall spreche, desto mehr höre ich auch von derzeitigen Mitarbeitern, welche Probleme sie mit dem Management des Kino Babylon Mitte haben“, erzählt Jason Kirkpatrick. „Ich habe von früheren Fällen erfahren, in denen Mitarbeitern ohne vorherige Abmahnung und ohne Angabe eines Grundes einfach nicht mehr im Schichtsystem eingeteilt wurden, was in der Auswirkung für die Beschäftigten einer fristlosen Kündigung gleichkommt. Als ich die Geschäftsführung fragte, warum ich während meiner Beschäftigung nie Feedback erhalten habe oder eine Abmahnung bekam, bevor ch die unbefristete Kündigung erhielt, antwortete er, dass es einfacher sei Beschäftigten zu kündigen als mit ihnen über ihre Arbeitsweise zu sprechen.”
Kirkpatrick hat zwar Verständnis für die finanzielle Lage des Programmkinos, stellt aber gleichzeitig klar, dass „ihnen wirtschaftliche Probleme nicht das Recht geben, ihre Mitarbeiter um ihre Recht zu
betrügen.“

Ein aktueller Arbeitnehmer, der darum bat, anonym zu bleiben, erklärt: „Ich fühle mich ausgenutzt. Es nervt mich, dass die Menschen in dem Kino angelernt werden ohne dafür einen Cent zu bekommen. So kann die GmbH immer zum Nulltarif jeden der alten Mitarbeiter ersetzen und der Neue weiß noch nicht einmal, dass er wahrscheinlich den Kollegen, der ihn gerade anlernt, ersetzen wird.“ Weitere Unzulänglichkeiten sind das keine Urlaubstage angerechnet werden und das verpflichtende Dienstversammlungen unbezahlt bleiben. Die Minimalbezahlung beträgt 5,50 € / Stunde und verstärkt die prekäre Arbeitssituation der Mitarbeiter, wobei dies nicht untypisch für die unsicheren Arbeitsverhältnisse in diesen Branchen ist.

Phillip Stein vom Berliner Mayday Buendnis sagt: "Dieser Fall ist einer von unzaehligen, in denen Arbeitgeber versuchen Arbeitnehmerrechte zu unterlaufen. In Zeiten von zunehmender Prekarisierung, also der Verunsicherung von Arbeits- und Lebensverhaeltnissen, ist es fuer viele Angestellte schwierig sich gegen diese Schikanen zu wehren. Der aktuelle Fall zeigt aber, dass eine Vernetzung von Prekarisierten sinnvoll ist und zum Erfolg fuehren kann. Wir begruessen das Engagement von Jason Kirkpatrick und rufen alle Beschaeftigten auf, sich gegen derartige Zumutungen zu wehren."

*Kontakt*
Jason Kirkpatrick, Ex-Babylon Mitarbeiter:
01577 424 6878, jfkeuro@gmx.net
Phillip Stein, http://berlin.euromayday.org

Geschäftszeichen des Verfahrens: 26 Ca 9635/08
Jason Kirkpatrick ./. Neue Babylon Berlin GmbH
Arbeitsgericht Berlin, Geschäftstelle, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin,
030 90 171-438

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