Auf diesen Seiten finden sich aktuelle Informationen und Hintergrund-Materialien über den biologischen Kaffee der Kooperative Unión de Ejidos Otilio Montaño (UDEPOM). Diese Kooperative ist aufs Engste mit der chiapanekischen Organisation SOCAMA verflochten, die von mexikanischen Menschenrechtsgruppen als "Nährboden" der Todesschwadron Paz y Justicia bezeichnet wird. Unterstützt unsere Forderungen, protestiert hier!



Die Chiapas Kaffee-Kampagne ist ein Bündnis von verschiedenen basisgewerkschaftlichen und Mexiko-Soli-Gruppen.

Ihr erreicht uns über:
Chiapas Kaffee-Kampagne
c/o Infoladen, Dahlweg 64,
D-48153 Münster, Germany

oder per e-mail




last update: 99-07-17


Chiapas Kaffee-Kampagne

Die Bundesregierung antwortete auf die Kleine Anfrage der PDS-Abgeordneten Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS (Bundestags-Drucksache Nr. 14/855) zum Thema

 BIO-KAFFEE-KONFLIKT IN CHIAPAS (MEXIKO)

Antwort im Namen der Bundesregierung vom 7. Mai 1999, erhalten 11.5.99
Dr. Uschi Eid  (Die Grünen), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Einleitung der Anfrage - Darstellung des Sachverhaltes der Chiapas Kaffee-Kampagne

(Auszug) Die SOCAMA, die 1988 von ehemaligen Lehrern gegründet wurde, umfaßt heute ca. 30.000 bis 50.000 Familien. Sie verfügt über großen politischen und ökonomischen Einfluß. Für die PRI stellt sie mehrere Abgeordnete im Bundesparlament. Ebenso finden die Verflechtungen mit der Regierungspartei bis in Kommunal- und Staatsämter statt. Auf diese Weise ist es der SOCAMA gelungen, Millionensummen nationaler und internationaler Entwicklungsgelder für ihre Projekte zu kanalisieren. Ihr militärischen Arm ,,paz y justicia'', der 1995 gegründet wurde, überzieht seitdem als Todesschwadronen die Nordregion von Chiapas mit Terror. (...)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

  1. Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder eine ihrer Durchführungsorganisationen, wie die GTZ, Kenntnis von den gemachten Vorwürfen?
    Wenn ja, ist sie den Vorwürfen nachgegangen?

    Antwort: Die GTZ/Protrade hat durch den Importeur Lebensbaum e.V. Kenntnis von den Vorwürfen erhalten. Sie beauftragte ihren Berater, den Sachverhalt vor Ort zu prüfen. Im Rahmen der regelmäßigen FLO-Monitoring-Arbeit fand ebenfalls eine Überprüfung vor Ort statt.

  2. Unterstützt die GTZ Projekte oder die Vermarktung von Produkten der in die Vorwürfe involvierten UDEPOM und damit der SOCAMA? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

    Antwort: UDEPOM hat wie jeder Produzent aus EL (Entwicklungsländern) kostenfrei Zugang zum Green-Trade Net von GTZ Protrade - eine Datenbank für Ökoprodukte, die Ex- und Importeure weltweit zusammenbringt, um Marktinformationen auszutauschen.

  3. Mit welchen Kaffeekooperativen haben die GTZ oder andere Durchführungsorganisationen des BMZ Kontakte bzw. Projekte (bitte auflisten nach Kooperativen, Projektart und Umfang des Projektes)?

    Antwort: GTZ/Protrade berät keine Produzenten von Ökoprodukten in Mexiko, also auch nicht UDEPOM. Sie hat auch früher keine derartigen Beratungsmaßnahmen durchgeführt.

  4. Wird die Bundesregierung nach möglicher Bestätigung dieser Verflechtungen zwischen paramilit"rischem Terror, fair gehandelten Produkten, sowie einseitigem Abfluß von Entwicklungshilfegeldern Konsequenzen ziehen und die involvierten Organisationen wie die GTZ, FLO und TransFair und Naturland auffordern, die Beziehungen zu den belasteten Genossenschaftsverbänden UDEPOM und SOCAMA einzustellen und das TransFair-Siegel zu entziehen?

    Antwort: Die in Frage 1. erwähnten Untersuchungen haben ergeben, daß der Geschäftsführer von UDEPOM Gelder veruntreut hat und ihm Korruption nachgewiesen werden konnte. Deswegen wird UDEPOM aus dem Kaffeeregister gestrichen, in dem es bis April 1999 provisorisch wingetragen war. Bei eindeutig feststellbaren Verwicklungen der UDEPOM und damit der SOCAMA in Terroraktivitäten würde die Kooperative aus dem Green Trade Net ebenfalls herausfallen.

  5. Sieht die Bundesregierung in solchen Fällen für sich eine Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Konsumentinnen und Konsumenten? Wie nimmt sie sie wahr, möglicherweise im Rahmen von entwicklungspolitischer Bildungs- und Aufklärungsarbeit?

    Antwort: Da bis jetzt "solche Fälle" nicht bekannt geworden sind, gab es für die Bundesregierung auch keinen Anlaß, die Öffentlichkeit zu informieren.

  6. Wie informiert die Bundesregierung über die an staatlichen Entwicklungshilfeprojekten beteiligten Partner in den Entwicklungsländern? Werden in die Informationen auch Berichte von vor Ort tätigen Menschenrechtsgruppen und anderen Initiativen und NGO's einbezogen?

    Antwort: Die Bundesregierung informiert sich an allen öffentlich zugänglichen Quellen und über die Berichterstattung ihrer diplomatischen Vertretungen. Sie beachtet deswegen auch die Berichte von Menschenrechtsgruppen und Nichtregierungsorganisationen und berücksichtigt sie bei der Gestaltung ihrer Entwicklungszusammenarbeit.

  7. Wie schätzt die Bundesregierung ihre Einflußmöglichkeiten auf die jeweilige Partnerregierung bei solchen und ähnlichen Verletzungen der entwicklungspolitischen Partnerschaft ein?

    Antwort: Verletzungen der entwicklungspolitischen Partnerschaft macht die Bundesregierung zum Gegenstand des entwicklungspolitischen Dialoges mit der Partnerregierung.

  8. Besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit, auf andere Partner/ NGO's oder Durchführungsorganisationen bei der Partnerregierung zu dringen bzw. diese selbst vorzuschlagen?

    Antwort: Die Einigung der Partnerorganisation ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Bundesregierung achtet deshalb bei ihren Entscheidungen besonders auf diesen Gesichtspunkt und macht erforderlichenfalls eigene Vorschläge.

Zurück ]  [ Back ]  [ Regresar ]