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Die Direkte Aktion - Ausgabe 190 | November & Dezember 2008 ist erschienen.
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DA - 06.05.05 von FAU Magdeburg

Reden ist nur Silber

Bei einem Prozess in Magdeburg entscheiden sich Zeugen, die Aussagen zu verweigern

Seit dem 05.04.2005 findet vor dem OLG Halle die Revisionsverhandlung gegen einen Magdeburger Genossen statt. Hintergrund: Ihm und zwei weiteren Angeklagten wurden mehrere Brandanschläge zur Last gelegt und die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Das eigentliche Verfahren endete im Dezember 2003 mit Haftstrafen von zweieinhalb und zwei Jahren für Marco und Daniel und einem Freispruch aus Mangel an Beweisen für Carsten. Im Februar war die Revisionsverhandlung im Verfahren gegen Marco, in der das Urteil bestätigt wurde.

Im Vorfeld der aktuellen Verhandlung gab es in Magdeburg zahlreiche ZeugInnenvorladungen. Viele der davon Betroffenen wollen damit kollektiv umgehen und diskutieren aktuell ihre gemeinsame Vorgehensweise. Mehrere ZeugInnen haben sich aus politischen und persönlichen Gründen entschlossen, ihre Aussage zu verweigern. Sie nehmen damit bewußt Repressionsmaßnahmen wie Beugehaft in Kauf.

Aus diesem aktuellen Anlass wollen wir hier eine Diskussion anregen, welche aus unserer Sicht in den letzten Jahren zu kurz gekommen ist – Aussageverweigerung. Spätestens nach den §129a-Verfahren gegen die Antifastrukturen in Göttingen und Passau Mitte der 1990er Jahre ist das Thema Aussageverweigerung in der Linken in den Hintergrund getreten, obwohl es augenscheinlich in den letzten Jahren immer wieder Angriffe auf linke Strukturen gab und es sie weiterhin gibt. Die aktuellen Verfahren gegen GenossInnen aus Hamburg, denen Gründung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt wird oder auch die Situation verschiedener Hausprojekte, wie der Rigaer 94 oder der York 59 in Berlin, sind Beispiele dafür. Auch Mitglieder verschiedener FAU-Gruppen waren bzw. sind immer wieder Repressalien ausgesetzt, wie zum Beispiel durch die Kriminalisierung von Veranstaltungen und Demonstrationen, in Form von Anzeigen bis hin zu „Verhinderungsgewahrsam“. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam überlegen, wie wir unsere Strukturen schützen und uns gegen staatliche Repressionsmaßnahmen zur Wehr setzen können.

Ebenso wie die Repression viele Gesichter hat, gibt es viele Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Aussageverweigerung ist in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit, den staatlichen Angriff ins Leere laufen zu lassen. Zeugenaussagen sind für die Justiz oft die einzige Möglichkeit in politischen Strafverfahren, um an „Beweise“ für die den Angeklagten vorgeworfenen „Vergehen“ zu gelangen, da die Beweislage oft alles andere als eindeutig ist. Aber das Finden von Belastungsmaterial ist für den Staatsschutz meist nur nebensächlich – in der Hauptsache sind sie daran interessiert, Strukturen aufzudecken und die „Szene“ zu durchleuchten. Daher sind auch Aussagen, die für die Angeklagten entlastend erscheinen, für die Ermittler von Bedeutung.

Daher haben sich auch die betroffenen FAUistas in Magdeburg entschieden, jede Aussage im aktuellen Verfahren zu verweigern. Dabei geht es nicht darum, „Märthyrer“ im Kampf gegen den Staat zu produzieren, sondern vor allem darum, zu zeigen, daß es wichtig ist, den eigenen politischen Anspruch auch mit allen Konsequenzen zu vertreten. Dabei ist der Gedanke an einen Knastaufenthalt alles andere, als angenehm. Zu der psychischen Belastung durch die Situation im Knast selbst und die Trennung von Angehörigen und FreundInnen kommt oft auch der Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Nicht zu vernachlässigen sind auch die finanziellen Einbußen – Kosten für Miete usw. fallen auch während der Haftdauer an. Daher ist es wichtig, dass sich die potentiell Betroffenen in ihren Zusammenhängen vorher mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Deren Rückhalt und konkrete Solidarität ist im Knast besonders wichtig. Die Beugehaft darf für die Betroffenen nicht zum individuellen Problem werden – ein offensiver politischer Umgang damit hilft nicht nur den Inhaftierten, sondern kann auch dazu führen, daß die Absichten des Staatsschutzes ins Gegenteil verkehrt werden. Nur wenn es der Polizei gelingt, in solchen Verfahren wichtige Informationen zu gewinnen, machen solche Kriminalisierungsversuche für sie Sinn. Wenn die Betroffenen konsequent den Mund halten, werden solche Versuche im Sande verlaufen.

Beim aktuellen Verfahren hatten die beiden Angeklagten bereits im Vorfeld der Revisionsverhandlungen ein „Angebot“ des Vorsitzenden Richters Braun, durch Schuldeingeständnis und eine Verpflichtungserklärung, sich künftig an die Gesetze zu halten, Strafreduzierungen zu erhalten, abgelehnt. Zur Prozeßeröffnung am 5.4. in Halle fand gleichzeitig eine Protestkundgebung vor dem OLG statt. Die ersten ZeugInnenvorladungen sind bereits im April erfolgt. Für den 24.5. ist ein Großteil der Magdeburger Szene vorgeladen. Wer den MagdeburgerInnen Rückhalt geben will, kann dies an diesem und auch den anderen Verhandlungstagen (siehe Randspalte) vor Ort tun.

Weitere Infos

Die nächsten Verhandlungstermine: 17.5., 24.5., 31.5., 14.6., 21.6., 28.6. (jeweils dienstags, 9.30 Uhr im Justizzentrum Halle Thüringer Str. 16)

Aktuelle Infos unter: www.soligruppe.de