Bauunternehmer erwirkt einstweilige Verfügung gegen die FAU Berlin

Lohnkampf an der Mall of Berlin

Mit der einstweiligen Verfügung, die das Landgericht Berlin ohne mündliche Verhandlung erließ, droht der FAU Berlin für bestimmte Aussagen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für ihre SekretärInnen. Ausführlicher Bericht in "Neues Deutschland". Wir dokumentieren hier die Stellungnahme der FAU Berlin.

Mall of Berlin: Ex-Generalunternehmer erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAU Berlin
Gewerkschaft erhält Maulkorb.

Zum Heutigen Tag wurde gegen die Freien ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin durch Andreas Fettchenhauer eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ohne mündliche Anhörung der FAU erfolgte die Entscheidung durch das Landgericht Berlin. Der FAU droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für SekretärInnen der FAU Berlin.

„Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften. Die FAU wird auf diese Weise sogar ohne mündliche Anhörung durch Zwangsmittelandrohung zum Schweigen gebracht, ohne eine abschließende Prüfung der Tatsachen“ so Nina Matzek, Sekretärin der FAU Berlin. „Es geht jetzt auch mal wieder um die Gewerkschaftsfreiheit“. Die FAU Berlin muss nun als ersten Schritt zur Selbstzensur greifen, prüft aber die Möglichkeiten des Widerspruchs.