Kneipenstreik in Dresden: Teilerfolge der BNG vor Gericht

Arbeitskampf der BNG-FAU: Gütetermin beim Arbeitsgericht

Bis zuletzt wurde der Streik im Trotzdem weitergeführt, auch wenn die BNG nach eingeschlagenen Rechtsweg und Demonstration gegen die Zustände in der Gastro die allabendlichen Streikposten eingestellt hatte. Bei einem Gütetermin vor Gericht musste die Kneipenchefin und angebliche "Anarchistin" ihre zentrale Kündigungsbegründung endgültig fallen lassen: Die haltlosen Diebstahlsvorwürfe. Der Streik von Kellner_innen erregte große Aufmerksamkeit und war wochenlang das Reizthema im Dresdner Szeneviertel Neustadt. Ein Bericht.


Am 8. April, trafen sich die drei gekündigten Gewerkschaftsaktivist_innen der BNG-FAU aus der Kneipe „Trotzdem“ mit der Arbeitgeberinnenseite zu einem Gütetermin im Arbeitsgericht. Bei dem Termin wurde sich unter anderem auf die Unwirksamkeit zweier Kündigungen und die Rücknahme aller Diebstahlsvorwürfe geeinigt. Weitere Verhandlungen stehen noch aus. Der Fall hatte vor Allem durch den 58-tägigen Streik der Belegschaft Aufsehen erregt.

Bei dem Gütetermin des Arbeitgerichtes wurde über die Wirksamkeit dreier Kündigungen verhandelt, die von der Betreiberin des „Trotzdem“ gegen die drei Gewerkschaftsmitglieder zum 28. Februar ausgesprochen worden waren. Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich:
In einem Fall wurde eine Kündigung zum 28. Februar anerkannt, unter der Bedingung jegliche Diebstahlsvorwürfe fallen zu lassen, die restlichen Lohn- und Urlaubsgelder nachzuzahlen und ein „wohlwollendes und berufsförderndes“ qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
In den beiden anderen Fällen einigten sich die Parteien, dass eine Kündigung erst zum 31. März wirksam wäre, da die zunächst zum 28. Februar ausgesprochenen Kündigungen vom Gericht als unwirksam angesehen wurden. Auch hier werden alle Diebstahlsvorwürfe von Seiten der Chefin fallen gelassen. Löhne und Urlaubsforderungen, sowie gleichwertige Arbeitszeugnisse müssen in diesen Fällen noch erstritten werden. Bleibt die Chefin uneinsichtig, könnte es hier zu weiteren Klagen der Gewerkschaftsaktivist_innen kommen.

„Wir sind mit dem Ergebnis bis jetzt zufrieden. Wir konnten zwei der Kündigungen kippen und die Chefin musste ihre haltlosen Diebstahlsvorwürfe öffentlich zurückziehen. Damit ist auch viel über ihre Glaubwürdigkeit gesagt.“, äußerte sich Jeanette Schmidt von der Betriebsgruppe in einem Auswertungsgespräch. Nach Schätzungen der Gewerkschaft bewegen sich die Anwalts- und Verfahrenskosten für die Chefin schon jetzt im vierstelligen Bereich. Kosten, die durch Verhandlungsbereitschaft und Dialog hätten vermieden werden können.

„Es war richtig den Schritt des Arbeitskampfes zu gehen. Schon jetzt haben wir mit der BNG-FAU mehr erreicht, als wir alleine erreicht hätten. Außerdem konnten wir mit unserem Engagement uns und anderen beweisen, dass auch Minijobber_innen im Kleinbetrieb nicht wehrlos sind.“, so die Sprecherin der Betriebsgruppe.