FAU Bielefeld: Lohn erfolgreich eingeklagt

Kollege bekommt ausstehendes Geld

Leider, muss man sagen, eine gängige Praxis in der deutschen Arbeitswelt, gerade migrantischen Arbeitskräften, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, um ihren Lohn (oder Teile davon) zu betrügen, in dem Vertrauen, dass diese nicht die Mittel und Möglichkeiten haben, sich gegen diese Lohnprellerei effektiv zur Wehr zu setzen.
Dieses Vorgehen wird durch die Arbeitsgerichte teilweise nach Kräften begünstigt, durch umständliche und langwierige juristische Prozeduren, die nicht nur die Nerven strapazieren, sondern es fast unmöglich machen, ohne Rechtsbeistand auszukommen. Gänzlich kompliziert wird es, wenn noch die Übersetzungsproblematik hinzukommt, weil die Betroffenen wenig oder gar kein Deutsch sprechen.

In unserem Fall war es ein polnischer Kollege, der für eine Leihfirma im westfälischen Sendenhorst arbeitete und dem der Lohn für seinen letzten Arbeitsmonat vorenthalten wurde. Offenbar vertraute man darauf, dass er von Polen aus und mit geringen deutschen Sprachkenntnissen kaum dagegen vorgehen würde. Dass er einen engagierten deutschen Freund besaß, der zuverlässig dolmetschte, und die FAU Bielefeld sich „vor Ort“ um die Sache kümmerte, darf man wohl eher als glückliche Ausnahme ansehen.
Und selbst dann: viel im Grunde überflüssiger Schriftverkehr war nötig, die Einreichung einer Zahlungsklage, bevor nach einem knappen Jahr und mehreren geplatzten Terminen die beklagte Firma schließlich vor dem Arbeitsgericht zur Zahlung des ausstehenden Geldes verurteilt wurde. Und damit nicht genug: erst nach der ultimativen Drohung mit dem Gerichtsvollzieher ließ sich die Firma dazu herab, auch wirklich zu zahlen.
Die Freude ist gleichwohl gedämpft, denn eigentlich ist es traurig, dass man es schon als großen Erfolg werten muss, einen ausstehenden Lohn eingeklagt zu haben. Welch ein Aufwand für ein vergleichsweise bescheidenes Resultat – von der moralischen Dimension einmal abgesehen. Und wie hoch ist die Dunkelziffer der Fälle, in denen die Lohnpreller mit ihren Praktiken durchkommen?