Gewerkschaftsfreiheit: Große Koalition gegen Koalitionsfreiheit?

"Tarifeinheit" ist Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit. FAU Berlin kritisiert scharf Pläne der großen Koalition.

Im Koalitionsvertrag bekundet die angehende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD, man plane, „den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“, und wolle „den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip ... gesetzlich festschreiben.“ Von einer solchen Regelung wären nicht nur die sogenannten Spartengewerkschaften betroffen, sondern auch Basisgewerkschaften wie die Freie ArbeiterInnen-Union Berlin (FAU Berlin).

Bereits im November 2011 hatte die International Labour Organisation (ILO) der UNO kritisch angemahnt, dass ihr jegliche Entwicklung in Sachen einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit angezeigt werden soll, da die Tarifeinheit international anerkannte Arbeitnehmerrechte verletzen könnte. Auch die Rechte von kleinen Gewerkschaften zu stärken, wurde durch die ILO eingefordert.

„Tarifpluralität ist ein Schritt näher an der Gewerkschaftfreiheit“, so Florian Wegner, Sekretär der FAU Berlin, „die Tarifeinheit ist das genaue Gegenteil; eine Burgfriedenpolitik in Zeiten der Krise“. Letztlich würde dies eine Einschränkung der grundgesetzlichen Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) bedeuten.

Im Kern geht es darum, wer das Recht hat, einen Arbeitskampf zu führen. Eine gesetzliche Regelung würde die tarifliche Friedenspflicht über die vertragsschließende Organisation hinaus auf den gesamten Betrieb ausdehnen und das Streikrecht anderer Gewerkschaften verletzen. Damit behindert das „betriebsbezogene Mehrheitsprinzip“ auch die gewerkschaftliche Wahlfreiheit und privilegiert weiterhin staatlich anerkannte DGB-Gewerkschaften und fördert deren Gewerkschaftsmonopolismus.

Die FAU Berlin kämpft weiter für die Annäherung an internationale Standards, die Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit und proklamiert darüber hinaus das Streikrecht als Menschenrecht.


Berlin den 13.12.2013

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