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Presseerklärung - 19.08.10 von FAU Kiel

Basisgewerkschaft FAU Kiel eröffnet Arbeitskampf im »Wirtshaus«. Aggressive Geschäftsführung ruft Polizei.

(Update: 19.8.) In dem Kieler Gastronomiebetrieb „Das Wirtshaus“ des Unternehmers Stefan zu Putlitz, der zugleich Inhaber des „Louf“ ist, kämpft seit dem 17. August eine Küchenangestellte für einen ihr zustehenden – aber vorenthaltenen – schriftlichen Arbeitsvertrag. Sie ist Mitglied der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen Union (FAU) Kiel, deren Beistand sie in diesem Konflikt erhält.

„Wir fordern für unser Mitglied nur, was ihr sogar rein gesetzlich zusteht“ betont Marcus Munzlinger, Sekretär der FAU Kiel. ArbeitnehmerInnen haben ein Anrecht auf schriftliche Niederlegung der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz (NachwG).

Ein erstes persönliches Herantreten für einen schriftlichen Arbeitsvertrag wurde abgeblockt. Die FAU Kiel sah sich deshalb als gewerkschaftliche Organisation veranlasst, für ihr Mitglied an Herrn zu Putlitz und die Geschäftsführung heranzutreten. Die Folgen für das Mitglied waren permanente Einschüchterungsversuche und Abblocken ihres Anliegens.

Mit einer Aktion vor dem Wirtshaus am 17. August begann der öffentliche Arbeitskampf nach Ablauf eines gestellten Ultimatums. Die anwesenden Aktiven der FAU Kiel mussten im Verlauf ihr Mitglied von einer aufgebrachten Geschäftsführung abschirmen. Zugleich wurde vor Ort vom Management bei der Polizei eine Anzeige gegen die FAU Kiel wegen angeblichen Rufmordes erstattet. Die Gewerkschaft gab ihrerseits eine Anzeige wegen Beleidigung auf.

„Es ist erstaunlich, wie einfach es das »Wirtshaus« haben könnte, sich aber derart gegen elementare Grundrechte stellt und unverhohlen droht, als handele es sich bei den Forderungen um ein Verbrechen“ bezieht der Sekretär der FAU Kiel Stellung. „Unser Mitglied wird nur noch mit unserer Unterstützung über ihr Arbeitsverhältnis verhandeln“.

Update: Noch am 18.8. legte das Wirtshaus einen Arbeitsvertrag vor, der nun sorgfältig geprüft wird.

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