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Wohnraumhalbierung für Hartz-IV-BezieherInnen?News - 23.07.2010 von FAU Moers
Geht es nach der Empfehlung einer Expertengruppe im Arbeitsministerium könnte der Wohnungsanspruch für alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen demnächst auf 25 Quadratmeter begrenzt werden. Zehntausende müssten sich dann nach einem neuen Wohnklo umsehen. Solche und andere Sparvorschläge werden derzeit zu hunderten in den verschiedenen Ministerien ausgearbeitet und geprüft, um ab dem Herbst zu den geplanten Streichorgien bei Bund, Ländern und Gemeinden beizutragen.
Derzeit gilt bundesweit ein einheitlicher Wohnungsgrößen-Richtwert von 45 Quadratmetern für alleinstehende BezieherInnen von Leistungen nach Hartz-IV. Nach den Vorstellungen der Expertenkommission im Arbeitsministerium sollen die Kommunen künftig selbst bestimmen können, welche Mietkosten sie Hartz-IV-EmpfängerInnen bezahlen wollen. Eine Maßnahme dazu sei die Herabsetzung des Richtwerts auf nur noch 25 Quadratmeter. Dazu würde die Verantwortung für die Wohnungsstandards von Hartz-IV-BezieherInnen vom Bund auf die Kommunen übertragen. Diese müssten dann entsprechende Satzungen erlassen, in deren Folge dann künftig jede Gemeinde selbst definieren könne, was angemessener Wohnraum für Hartz-IV-EmpfängerInnen ist und was die Kommune in diesem Zusammenhang zu finanzieren bereit ist. Die Konsequenzen wären absehbar, zehntausende von Betroffenen könnten ihre Wohnung verlieren und sich in irgendwelchen Wohnheimen wiederfinden, die über entsprechend kleine Wohneinheiten verfügen. Kein box_content vorhanden... |
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11.02.2012 - Quelle: http://www.fau.org/artikel/art_100723-134259 |