Ordnungsgeld zahlen – oder Haft für die Sekretäre der FAU Berlin

Nun ist es amtlich. Die FAU Berlin darf sich auch in ihrer Satzung nicht als Gewerkschaft bezeichnen. Mit der Begründung, sie habe dadurch gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen, wurden 200 Euro Ordnungsgeld – ersatzweise vier Tage Haft – verhängt.

Zwar hatte die FAU Berlin den Begriff „Gewerkschaft“ aus all ihren Veröffentlichungen entfernt, als ihr dies per Einstweiliger Verfügung auferlegt worden war. Allein in der Organisationssatzung blieb das verbotene Wort noch bis Mitte März 2010 stehen, da eine Satzungsänderung mehrere Vorgänge erfordert. Im Februar 2010 beantragte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte dann die Verhängung einer Ordnungsstrafe. Auch die Einstweilige Verfügung, durch die zum ersten Mal in der Geschichte der BRD einer Arbeitnehmerorganisation verboten wurde, sich Gewerkschaft zu nennen, wurde von der Geschäftsführung des Kinos angestrengt, dessen Belegschaft in ihrem Arbeitskampf von der FAU unterstützt wird.

Dass nun für die Benutzung des Wortes „Gewerkschaft“ sogar eine Strafe verhängt wurde, dürfte eine weitere Premiere in der bundesdeutschen Geschichte sein. „Wie sollen Arbeitnehmer sich so effektiv und unabhängig organisieren und für ihre Rechte einsetzen können?“, fragt Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. „Es geht nicht nur um einen Namen, sondern darum, dass an den Status einer Gewerkschaft gewisse Rechte gekoppelt sind, die uns auf diese Weise verwehrt bleiben. Dass wir jetzt auch noch eine Strafe zahlen müssen, ist unglaublich.“

Am 10. Juni 2010 findet beim Kammergericht Berlin der Berufungsprozess zum Verbot statt.