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Antrag auf Ordnungsgeld oder Haft abgewiesenPresseerklärung - 27.02.2010 von Infoteam
In diesen Tagen wurde der FAU Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin zugestellt, in dem der Antrag der Neuen Babylon Berlin GmbH auf Ordnungsgeld oder Haft an deren Sekretären wegen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen, abgewiesen wurde.
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11.02.2012 - Quelle: http://www.fau.org/artikel/art_100227-221433 |